Ad Hoc Committee zu den AGVs der Euroboden

One Square und Heuking Kühn erachten die von Euroboden vorgeschlagenen Änderungen als nicht akzeptabel, zumal ohne ausreichende Gegenleistung.

Die Euroboden GmbH hat am 24. Juli 2023 die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Anleihen, namentlich der 5,5%-Anleihe 2019/24 (DE000 A2YNXQ 5) und der 5,5%-Anleihe 2020/25 (DE000 A289EM 6), aufgefordert, im Rahmen von zwei Gläubigerversammlungen umfangreichen Änderungen der Anleihebedingungen in Bezug auf Laufzeit, Verzinsung, Rang und Kündigungsrechte sowie einer Streichung der Change of Control Klausel, zuzustimmen.

One Square und Heuking Kühn erachten die von der Euroboden vorgeschlagenen Änderungen als nicht akzeptabel, da weder entsprechende Gegenleistung noch ein Gesellschafterbeitrag angeboten werden.

Zudem bleibe die Gesellschaft aufklärende Informationen schuldig. Eine Einschätzung darüber, in welcher Lage sich die Gesellschaft tatsächlich befinde, sei ohne entsprechenden Einblick in die Geschäftsunterlagen nicht möglich. One Square und Heuking Kühn haben daher die Gesellschaft aufgefordert, umgehend entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen und in Gespräche einzutreten.

One Square und Heuking Kühn hatten den Gläubigern in ihrer EQS News vom 26. Juli empfohlen, die Interessen in einem Ad Hoc Committee zu bündeln, da die Anleihebedingungen die Wahl eines sonst üblichen gemeinsamen Vertreters nicht vorsehen. Das nun installierte Ad-Hoc-Committee vertrete die Interessen der Anleihegläubiger in anstehenden Restrukturierungsgesprächen mit der Gesellschaft, in den anstehenden Gläubigerversammlungen sowie in einer ggf. drohenden Insolvenz, um die vorhanden Werte für die Anleihegläubiger zu sichern und deren Interessen bestmöglich durchzusetzen. Dieser Service ist für die Anleihegläubiger kostenlos.

Bisher haben sich weit über einhundert Groß- und Kleingläubiger mit über 20% der ausstehenden Nominale in der Anleihe 2019/24 und über 30% der ausstehenden Nominale in der Anleihe 2020/25 bei One Square registriert und um Vertretung gebeten.

Für den Beitritt zum Ad Hoc Committee und die Vertretung gegenüber der Gesellschaft benötige man zunächst eine Vollmacht und einen Depotauszug.

Für die Vertretung auf den Gläubigerversammlungen benötige das AHC zusätzlich einen Nachweis über die Eigentümerschaft und über die Sperre in Form eines „Besonderen Nachweises und Sperrvermerkes“.  Der Sperrvermerk müsse mindestens bis zum Tage der Gläubigerversammlung (Anleihe 2019/24 am 22. August und Anleihe 2020/25 – 23. August) gültig sein. Bitte beachten Sie die durch die Urlaubszeit verlängerten Bearbeitungszeiten bei den (Depot)Banken und beantragen Sie diesen zeitnah.

Alle Anleihegläubiger, die sich dem Ad Hoc Committee anschließen möchten, sind eingeladen sich unter euroboden@onesquareadvisors.com zu registrieren.

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