SdK ruft Behrens-Anleiheinhaber zur Interessensbündelung auf

Foto @ Joh. Friedrich Behrens AG

Die Joh. Friedrich Behrens AG hatte am 11. November 2020 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit beim zuständigen Amtsgericht beantragt, nachdem zuvor Verhandlungen über eine Refinanzierung einer am 11. November 2020 fälligen Anleihe geplatzt waren.

Das zuständige Insolvenzgericht hat Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Für die Tochtergesellschaften der Behrens AG wurden keine Insolvenzanträge gestellt.

Laut Unternehmensangaben entwickelte sich das operative Geschäft der Behrens-Gruppe nach einem Corona-bedingten Einbruch zuletzt wieder positiv und soll daher auch fortgesetzt werden.

Am 21. Dezember hat die Gesellschaft schließlich die Inhaber der beiden Behrens-Anleihen 2015/20 (ISIN DE000 A161Y5 2) sowie 2019/24 (ISIN DE000 A2TSEB 6) dazu aufgerufen, im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung jeweils einen gemeinsamen Vertreter der Anleihen zu wählen.

Behrens hat vorgeschlagen, die One Square Advisory Services als gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu wählen. Die Abstimmung ohne Versammlung findet von Dienstag, den 5. Januar (0 Uhr), bis Donnerstag, den 7. Januar (24 Uhr), statt.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. geht davon aus, dass in der virtuellen ersten AGV das nötige Quorum von 50% des ausstehenden Anleihekapitals nicht erreicht werden, und somit auch die Abstimmung nicht beschlussfähig sein wird.

Daher wird aus Sicht der SdK eine zweite Anleihegläubigerversammlung einberufen werden, die laut Unternehmensangaben als Präsenzversammlung in Ahrensburg stattfinden soll.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern daher, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/behrens für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird.

Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf der kommenden Anleihegläubigerversammlung zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

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