Schaffung von immer neuen Regeln bringt letztlich auch keine absolute Sicherheit – die monatliche Anleihen-Kolumne des Asset Management Teams der Steubing AG

Adobe
Foto: © WestPic – stock.adobe.com

In den letzten Monaten hat die Europäische Kommission im Anleihen-Segment viele Veränderungen vorgenommen. Dabei beschleicht einem aber das Gefühl, dass Europa sich lieber mit den Kleinen beschäftigt als die Großen zu reglementieren. Vielleicht auch deshalb, weil es bei den kleinvolumigen Anleihen keine weltweiten Absprachen benötigt.

Das sehen wir in den letzten Monaten deutlich bei den Anleihen des Weltkonzerns Steinhoff. Wenn es hier zu einem Ausfall kommt, dann sind das ungeahnte Dimensionen.

Auf dieser Ebene müssten die Daumenschrauben der Regulation deutlich stärker angezogen werden, denn global operierende Konzerne sind für die verschiedenen Aufsichtsbehörden schwer zu kontrollieren und dementsprechend für Investoren möglichweise deswegen sogar intransparenter als KMU.

Aber die Schaffung von immer neuen Regeln für Anleihen von KMU bringt letztendlich auch nicht das perfekte Produkt.

In der Literatur hat Johann Christoph Gottsched zwar die Epoche der Aufklärung mit seiner Regelhaftigkeit geschaffen, dennoch ist es wohl unbestritten, dass die folgende Epoche, die Klassik, als das literarische Vorbild zu gelten hat. Die Klassik hat zwar die Regeln der Aufklärung übernommen, aber die Regeln nicht als Allheilmittel für das Produkt, das literarische Werk, gewertet.

Adobe

Foto: © vege – stock.adobe.com

Im April hatte die Bundesregierung entschieden, eine neue EU-Regelung zur Prospektverordnung zu übernehmen. Diese sieht vor, dass für öffentliche Angebote von Wertpapieren über einen Zeitraum von zwölf Monaten bei einem Gesamtwert von 8 Mio. EUR kein Prospekt erstellt werden muss.

Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Kapitalmarkt KMU) hat diese Entscheidung begrüßt. Nun gibt der Verband eine Stellungnahme zum neuen KMU-Wachstumsmarkt-Konzept der EU-Kommission ab, dass er in Teilen für misslungen hält.

So ist nicht klar, ob ein KMU-Bond-Emittent jährlich nicht mehr als 50 Mio. EUR und insgesamt nicht mehr als 50 Mio. EUR emittieren darf um im KMU-Wachstumsmarkt weiterhin zu bleiben. Dass KMU-Anleiheemittenten keine Halbjahreszahlen veröffentlichen sollen, macht durchaus Sinn. Denn gerade für Unternehmen dieser Größe ist die Erstellung von solchen Berichten ein hoher zusätzlicher Kostenfaktor und zugleich eine Hürde an den Kapitalmarkt zu gehen.

Regeln schaffen, im Sinne Gottscheds, um den „Hanswurst von der Bühne zu vertreiben“, das macht Sinn. Aber die Europäische Kommission sollte sich nicht ausschließlich auf die KMU konzentrieren. Sonst wirkt es so: „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.“

Ralf Meinerzag, CIO, SGMF I, Steubing AG

Ralf Meinerzag, Steubing

Und: Überreglementierung schafft auch nicht das gute Produkt. Da kann die Europäische Kommission von der Literatur lernen. Die Kombination von Regeln und kreativer Kraft erschafft das Gute (Produkt).

Das Unternehmen
Die Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister (Steubing AG) ist eine unabhängige Wertpapierhandelsbank mit Sitz in Frankfurt am Main.

Pressekontakt
Klaus-Karl Becker (PR)

Mobil: (0172) 61 41 955
Email: presse@steubing.com

Schon das jährliche BondGuide Nachschlagewerk ‘Anleihen 2017′ heruntergeladen? Sie können es als kostenloses e-Magazin bzw. pdf bequem speichern & durchblättern. ‚Anleihen 2018‘ erscheint wie gewohnt im Juli – interessiert? Rechtzeitig Partner werden: Hier geht’s zum Flyer.

! Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf Twitter@bondguide !