Law Corner: BaFin äußert sich zur aufsichtsrechtlichen Einordnung sogenannter Initial Coin Offerings (ICOs)

I. Wegerich und E. Recklin, Luther RAs
I. Wegerich und E. Recklin, Luther RAs

Der Law Corner Beitrag von Ingo Wegerich, Vorstand des Interessenverbands kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V., Rechtsanwalt und Partner, Elena Recklin, Ass. jur., Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Was haben Argentinien, Kenia, Malaysia, Saudi-Arabien, Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate und Singapur gemeinsam? Diese gehören zu den Ländern, deren Wertpapieraufsichtsbehörden Stellungnahmen zu Initial Coin Offerings veröffentlicht haben. Insgesamt 63 Stellungnahmen von Wertpapieraufsichtsbehörden sind auf der Seite der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) zu ICOs zu finden.

Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat nach Branchenschätzungen in den vergangenen Wochen rund 80 Briefe an Unternehmen, die über ICOs Geld eingesammelt haben, an deren Anwälte, Berater und Investoren verschickt. Die SEC verlangt nun die Beantwortung einer Reihe von Fragen. Auf einem Hearing des US-Senats hat der Vorsitzende der SEC Jay Clayton zudem verlautbart, dass jedes ICO, das er bisher gesehen hat, ein Wertpapier sei.

ICOs GRAFIK 1 Luther RAs Law Corner2017 hat die BaFin im Zusammenhang mit ICOs und Token-Verkäufen in 23 Zweifelfällen überprüft, ob ein Unternehmen der Finanzaufsicht unterliegt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. 13 Verfahren wurden wegen des Verdachts unerlaubter Geschäfte eingeleitet. In vier Fällen kam es zu förmlichen Untersagungen gegen Betreiber oder einbezogene Unternehmen. Am 9. November 2017 hat die BaFin zudem eine Verbraucherwarnung zu den Risiken von Initial Coin Offerings veröffentlicht.

Am 20. Februar dieses Jahres hat die BaFin nun zu der aufsichtsrechtlichen Einordnung von Initial Coin Offerings zugrunde liegenden Token als Finanzinstrument Stellung genommen (Hinweisschreiben (WA) GZ: WA 11-QB 4100-2017/0010).