KMU-Interessenverband sehr unzufrieden mit MiFID II- / MiFIR-Rahmen

Neues KMU-Segment wird Scale heißen

Der Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU beteiligte sich an der Konsultation der Europäischen Kommission zur Überprüfung des MiFID II / MiFIR-Rechtsrahmens und moniert die bestehenden Regelungen.

In der vom Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU verfassten Stellungnahme steht das Themengebiet „Research für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unter MiFID II“ im Mittelpunkt. Nach MiFID II sind Research-Dienstleistungen, die nicht aus eigenen Mitteln oder einem sogenannten Analysekonto gezahlt werden, verboten.

Vor MiFID II hingegen war es üblich, dass Banken Vermögensverwaltern und Fondsgesellschaften Research-Dienstleistungen in Verbindung mit dem Brokerage der Wertpapiere kostenlos bereitstellten. Hierunter leiden nun KMUs, die nicht im Fokus der großen Investoren liegen. Denn weniger Research-Coverage führt zu weniger Liquidität. Weniger Liquidität führt dazu, dass sich immer mehr Investoren aus dem KMU-Marktsegment zurückziehen.

 „Mit Blick auf die Corona-Krise sollten KMU in jedem Fall auf unbestimmte Zeit von den gegenwärtigen MiFID-Research-Regelungen ausgenommen werden – um eine notwendige Kapitalmarktfinanzierung durch IPOs, Anleihen und Kapitalerhöhungen für KMUs zu gewährleisten. Wir bezweifeln, dass die mittelständische Wirtschaft allein mit Staatshilfen nach der Corona-Krise restrukturiert werden kann. Der Kapitalmarkt spielt dabei eine wichtige Rolle, benötigt aber die richtigen Rahmenbedingungen“, so Ingo Wegerich, Präsident des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter KMU und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.

Repräsentative Studien zu den Folgen der Research-Regelungen nach MiFID II kommen insbesondere für KMU zu erschreckenden Ergebnissen.

MiFID II / MiFIR erhöhen zudem den Verwaltungsaufwand für alle Anbieter von Wertpapierdienstleistungen dramatisch. Das hat zur Folge, dass eine Vielzahl an kleineren Wertpapierfirmen wegfallen, weil die einmaligen, aber auch fortlaufenden Rechtsberatungs-, Compliance- und IT-Kosten für kleinere Anbieter von Wertpapierdienstleistungen nicht mehr zu bewältigen sind. Dies hat negative Folgen insbesondere für KMU, die die Kapitalmarktfinanzierung als Chance begreifen und sich darüber finanzieren wollen.

Ingo Wegerich:Unser Verband fordert, dass klassische Kapitalmarktprodukte insbesondere im KMU Bereich, die der Unternehmensfinanzierung dienen und von Unternehmen selbst emittiert werden, von den Anlegerschutzvorschriften der MiFID II / MiFIR vollständig und dauerhaft ausgeschlossen werden. Dies gilt für KMU-Aktien, -Anleihen, -Convertibles, -Options-Anleihen und -Stock-Options-Programme.“

Lesen Sie zum Thema auch bitte das aktuelle Interview aus BondGuide 11-2020 vom 29. Mai.

Unterlagen finden Sie hier zum Download

Kontakt:
Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V.

z. H. Ingo Wegerich
bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
An der Welle 10
60322 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 27229 24875
E-Mail: ingo.wegerich@luther-lawfirm.com
http://www.kapitalmarkt-kmu.de/

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