Interessenverband Kapitalmarkt KMU spricht sich gegen das Konzept der EU-Kommission zu KMU-Wachstumsmärkten aus

Foto: © finecki – stock.adobe.com

Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. („Kapitalmarkt KMU“) äußert Kritik am Konzept der EU-Kommission, das für mittelständische Unternehmen (KMU) Erleichterungen von der Marktmissbrauchsverordnung vorsieht. Diese Erleichterungen sind an den Begriff des KMU-Wachstumsmarktes gebunden und nicht an die KMU-Eigenschaft selbst geknüpft. Ist insofern in einem Mitgliedstaat kein KMU-Wachstumsmarkt registriert, profitiert auch kein dortiger Mittelständler von den geplanten Erleichterungen.

KMU-Wachstumsmarkt-Konzept in dieser Form misslungen
– Kein Mittelständler in Deutschland kann von Erleichterungen profitieren
– Deutscher Mittelstand im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten benachteiligt

Die EU-Kommission hat im Rahmen der EU-Initiative „Unterstützung und Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten“ einen Verordnungsvorschlag veröffentlicht. Der Verordnungsvorschlag sieht eine Reihe von Erleichterungen von der Marktmissbrauchsverordnung für Unternehmen vor, die an sogenannten KMU-Wachstumsmärkten notieren.

Beispielsweise haben Emittenten bei sogenannten Directors‘ Dealings (Eigengeschäften von Führungskräften) zukünftig zwei Geschäftstage nach Erhalt der Meldung Zeit, die entsprechenden Informationen zu veröffentlichen. Gegenwärtig muss die Veröffentlichung noch am gleichen Tag erfolgen, wenn die Führungskraft erst am dritten Tag die Eigengeschäfte dem Unternehmen meldet, was kaum praktikabel ist.

Der Regulierungsaufwand durch die Marktmissbrauchsverordnung und die damit verbundenen Verwaltungskosten werden insbesondere von vielen mittelständischen Unternehmen als großes Hemmnis für eine Unternehmensfinanzierung über die Kapitalmärkte angesehen.

„Die dringend notwendigen Erleichterungen für KMU sollten an die KMU-Eigenschaft geknüpft werden und nicht an einen KMU-Wachstumsmarkt, dessen Registrierung noch von der Börse bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss“, sagt der Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU Ingo Wegerich.

Snapshot Luther-Kasten KMU

Gegenwärtig ist in Deutschland kein KMU-Wachstumsmarkt registriert – damit würden zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland alle geplanten Erleichterungen ins Leere laufen und der deutsche Mittelstand wäre gegenüber dem Mittelstand in anderen EU-Mitgliedstaaten erheblich benachteiligt.

Hinzu kommt, dass nur 50% der Unternehmen an einem KMU-Wachstumsmarkt selbst KMU sein müssen. Dies bedeutet, dass in anderen Ländern auch große Unternehmen, die an einem KMU-Wachstumsmarkt notieren, von den Erleichterungen profitieren können.

Ingo Wegerich, Verbandspräsident, Kapitalmarkt KMU

Ingo Wegerich, Verbandspräsident, Kapitalmarkt KMU

Die Politik in Deutschland ist auf diese Fehlkonstruktion noch nicht aufmerksam geworden. Hier ist dringendes Einschreiten gegenüber der Europäischen Kommission geboten.“

Die Stellungnahme des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. („Kapitalmarkt KMU“) im Rahmen der EU-Initiative „Unterstützung und Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten“ kann hier eingesehen werden: http://www.kapitalmarkt-kmu.de/stellungnahmen/

Schon das jährliche BondGuide Nachschlagewerk ‘Anleihen 2017′ heruntergeladen? Sie können es als kostenloses e-Magazin bzw. pdf bequem speichern & durchblättern. ‚Anleihen 2018‘ erscheint wie gewohnt im Juli – interessiert? Rechtzeitig Partner werden: Hier geht’s zum Flyer.

! Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf Twitter@bondguide !