Beate Uhse: mehr Stehvermögen bei 2ter Anleihegläubigerversammlung?

Beate Uhse Aktiengesellschaft: Einleitung des M&A-Prozesses
Foto @ Beate Uhse AG

Nachdem sich bei der AGV-Erstauflage des kriselnden Erotikkonzerns am 8. Juni kaum Gläubiger blicken ließen, steht in einer Woche die finale Folgeveranstaltung an. Damit diesmal ausreichend viele Bondholder mobilisiert werden und so eine vorzeitige Erschlaffung der Tagesordnungspunkte vermieden wird, ruft der designierte Anleihevertreter One Square Advisory zur Stimmabgabe auf.

! Ein Update von Beate Uhse vom 29.06.2016 finden Sie im unteren Teil des Beitrags !

Entsprechende Anmelde- und Vollmachtsformulare sowie weitere Informationen zur anstehenden Gläubigerversammlung und dem beabsichtigten Konzept zur Anleiherestrukturierung – u.a. Laufzeitverlängerung der Anleihe um fünf Jahre und vorübergehende Zinskuponreduzierung auf 2% p.a. – stehen auf der Webseite der Beate Uhse AG zum Download zur Verfügung.

Die zweite AGV findet am 6. Juli um 11 Uhr im „Haus der Wirtschaft“, Kapstadtring 10, Hamburg, statt.

Unterdessen merken die Restrukturierungsexperten kritisch an, dass das Sanierungskonzept in seiner jetzigen vorliegenden Form nach wie vor nicht zustimmungsfähig – es fehle weiterhin ein hinreichend abgesicherter Wertaufholungsmechanismus für die Bondholder.

So sehe der Plan weder eine Aufholung des geforderten Zinsverzichts oder Besserungszahlung etc. vor, noch eine zusätzliche Besicherung für die Anleiheinhaber oder sonstige Gegenleistung für die angestrebten Einschnitte.

Beate UhseDas zur Plausibilisierung des Restrukturierungsplans beauftragte Sanierungsgutachten liege allem Anschein nach auch noch nicht zur Einsichtnahme vor. Abstimmungswillige Bondinhaber können sich bei ihrer Entscheidung somit kaum auf die Ergebnisse stützen.

Inzwischen gingen auch Gegenanträge ein, die u.a. die beabsichtigte Stundung der regulär am 9. Juli fälligen Anleihezinsen bis zum 31. März 2017 an das Erreichen bestimmter Milestones im Wege der Erarbeitung und Umsetzung eines Restrukturierungskonzepts knüpfen. Die Münchner unterstützen die Gegenanträge.

Update Beate Uhse AG vom 29.06.2016
Das Erotikunternehmen verzichtet bei der bevorstehenden zweiten AGV auf die Beschlussvorschläge „Anleiheverlängerung“ und „vorübergehende Zinskuponreduzierung“, wohl wissend, dass beide Vorschläge kaum die erforderlichen Mehrheiten gefunden hätten.

An den Tagesordnungspunkten „Bestellung eines gemeinsamen Anleihevertreters“ – von Beate Uhse ist One Square Advisory vorgeschlagen – sowie „Zinstundung und vorübergehender Verzicht auf Kündigungsrechte“ werde indes nicht gerüttelt. Außerdem soll über ein Sonderkündigungsrecht für Bondholder im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Fremdverbindlichkeiten abgestimmt werden.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben? – Die noch zur Abstimmung stehenden Beschlussgegenstände dürften bei Beschlussfähigkeit der zweiten AGV durchaus die notwendigen Mehrheiten finden. In der Folge beabsichtigt Beate Uhse zusammen mit dem gemeinsamen Anleihevertreter und wesentlichen Anleihegläubigern „ein finanzielles Restrukturierungskonzept zu entwickeln, zu vereinbaren und dieses umzusetzen“. Mit welchen Einschnitten für die Stakeholder, wird sich früh genug zeigen.

Und: „Aufgrund der vorgenannten Vorgehensweise ist die Vorlage des Sanierungsgutachtens nach IDW S6 von Ernst & Young erst für Ende Juli 2016 vorgesehen.“

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