Das erleichterte Prospektformat des EU-Wiederaufbauprospekts

Zur raschen Bewältigung der schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist es nach Auffassung der EU-Kommission wichtig, Maßnahmen einzuführen, die Investitionen in die Realwirtschaft erleichtern, eine rasche Rekapitalisierung von Unternehmen in der Union ermöglichen und Emittenten in einem frühen Stadium des Erholungsprozesses den Zugang zu öffentlichen Märkten eröffnen. Zu diesem Zweck wurde nun der „EU-Wiederaufbauprospekt“ eingeführt.Weiterlesen

Law Corner: Erleichterungen durch das neue Wertpapierprospektrecht: der EU-Wachstumsprospekt

Dr. Anne de Boer, Partnerin und Rechtsanwältin, Heuking Kühn Lüer Wojtek
Wie bereits mehrfach berichtet, wird die EU Prospektverordnung 2017/1129 (EU Prospektverordnung)[1] zum 21. Juli 2019 umfassend in Kraft treten. Damit werden die neuen Anhänge zum Inhalt und Aufbau von Wertpapierprospekten gelten, die Erleichterungen bringen sollen. Weitere Regelungen, wie zu Ausnahmen von der Prospektpflicht, sind bereits in Kraft, werden aber nochmals leicht modifiziert. Von Dr. Anne de Boer, Rechtsanwältin und Partnerin bei Heuking Kühn Lüer WojtekWeiterlesen