Das OLG München hat Schadensersatzansprüche ehemaliger Wirecard-Aktionäre okayisiert. Das hat Konsequenzen auch für Anleihegläubiger. Von Dr. Lutz Pospiech und Lena Gerhard, GÖRG.Weiterlesen
Gemeinsamer Vertreter der Wirecard-Anleihegläubiger warnt: BGH-Entscheidung von fundamentaler Bedeutung für Deutschland als Investitions- und FinanzierungsstandortWeiterlesen
Das OLG München hat klargestellt, dass Anleihegläubigern die Prozessfähigkeit fehlt, soweit sie einen gemeinsamen Vertreter hierfür ermächtigt und die Befugnisse einzelner Gläubiger zur selbständigen Geltendmachung ausgeschlossen haben.Weiterlesen
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