Anleihegläubiger können ihr Vorgehen gegenüber der Emittentin koordinieren. Sie können Beschlüsse in einer AGV fassen oder einen gemeinsamen Vertreter bestellen.Weiterlesen
Laut BGH hat ein nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Anleiheemittenten bestellter gemeinsamer Anleihevertreter ohne gesonderte Vereinbarung keinen Vergütungsanspruch gegen einzelne Anleihegläubiger.Weiterlesen
Eine Vielzahl von Fußballvereinen haben sogenannte „Fan-Anleihen“ begeben. Inwieweit sind diese durch Mehrheitsbeschluss nach dem SchVG restrukturierbar?Weiterlesen
Das OLG Stuttgart führt die Rechtsprechung des BGH konsequent fort, wonach der Anwendungsbereich des SchVG nur für verbriefte Anleihen eröffnet ist.Weiterlesen
Law Corner Beitrag über die Befugnis der Anleihegläubiger, durch Mehrheitsbeschluss wesentlichen Änderungen der Anleihebedingungen zuzustimmen.Weiterlesen
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