Das OLG München hat klargestellt, dass Anleihegläubigern die Prozessfähigkeit fehlt, soweit sie einen gemeinsamen Vertreter hierfür ermächtigt und die Befugnisse einzelner Gläubiger zur selbständigen Geltendmachung ausgeschlossen haben.Weiterlesen
Das OLG Stuttgart führt die Rechtsprechung des BGH konsequent fort, wonach der Anwendungsbereich des SchVG nur für verbriefte Anleihen eröffnet ist.Weiterlesen
In seinem Urteil hat der BGH klargestellt, dass Genussrechte nur dann dem SchVG unterfallen, wenn sie in einer Urkunde (Genussschein) verbrieft sind.Weiterlesen
Law Corner Beitrag über die Befugnis der Anleihegläubiger, durch Mehrheitsbeschluss wesentlichen Änderungen der Anleihebedingungen zuzustimmen.Weiterlesen
Die Law Corner über die Frage, wann eine Interessenkollision in der Person des gemeinsamen Vertreters seiner Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss entgegensteht?Weiterlesen
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