In seinem Urteil hat der BGH klargestellt, dass Genussrechte nur dann dem SchVG unterfallen, wenn sie in einer Urkunde (Genussschein) verbrieft sind.Weiterlesen
Accentro kündigt ausstehende Wandelanleihe 2014/19, VERIANOS setzt auf neuen Mini-Bond und SeniVita-Genussschein-Gläubiger erhalten Nachzahlung.Weiterlesen
mybet schließt Platzierung der neuen Wandelanleihe ab. Derweil ziehen SeniVita Sozial und FCR Immobilien Zwischenbilanz über das bisherige Geschäftsjahr.Weiterlesen
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