Das schuldverschreibungsrechtliche Freigabeverfahren – ein Überblick

Gegen Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung (AGV) können einzelne Gläubiger die Anfechtungsklage erheben. Nach Erhebung von Anfechtungsklagen kann der Emittent die Beschlüsse der Anleihegläubiger zunächst nicht vollziehen (§ 20 III 4 SchVG). Gerade in der Krise des Emittenten ist aber eine rasche Umsetzung der Gläubigerbeschlüsse entscheidend. Um das Droh- und Druckpotenzial von Anfechtungsklägern zu begrenzen, stellt das Gesetz dem Emittenten das Instrument des Freigabeverfahrens zur Verfügung.Weiterlesen

Ein großer Wurf zur Vermeidung von Corona-Insolvenzen – Wesentliche Aspekte des Entwurfs des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) – Teil I

Der vorliegende Regierungsentwurf für das StaRUG ist ein großer Wurf. Die Restrukturierungsinstrumente dieses Gesetzes erlauben es Unternehmen deutlich frühzeitiger und zielgenauer als es bisher nach der Insolvenzordnung der Fall war, einzelne oder auch umfassende Restrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen und – auch gegen den Widerstand einzelner Akkordstörer – umzusetzen.Weiterlesen