Law Corner von Dr. Tobias Moser und Dr. Fabian Wirths, DMR Rechtsanwälte Moser Degenhart Ressmann, über die Restrukturierung von Anleihen im StaRUG-VerfahrenWeiterlesen
Im Grundsatz ist jeder Inhaber von Anleihen berechtigt, mit seiner Stimme an einer Gläubigerversammlung teilzunehmen. Demgegenüber sieht das deutsche Schuldverschreibungsrecht bestimmte Einschränkungen vor, in denen Stimmrechte ruhen bzw. Stimmverbote bestehen.Weiterlesen
Die Wahl und die Befugnisse eines gemeinsamen Vertreters (gV) können von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Insbesondere die Situation, in der sich die Emittentin befindet, hat entscheidenden Einfluss auf das Wahlverfahren und den Aufgabenkreis des gV.Weiterlesen
Ein wesentliches Anliegen in der Restrukturierung von Unternehmensanleihen ist die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters als Interessensvertreter der Anleihegläubiger. Nachfolgender Beitrag behandelt die Rolle eines sog. Wahlvertreters mit der Besonderheit, dass der zugrundeliegende Beschluss, durch den er gewählt wurde, (noch) nicht in Rechtskraft erwachsen ist.Weiterlesen
Gläubigerversammlungen und Abstimmungen von Gläubigern unterliegen strengen regulatorischen Anforderungen. Dennoch verlaufen Abstimmungen nicht immer gesetzeskonform, so dass Anleihegläubiger tätig werden müssen.Weiterlesen
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