Der weite Anwendungsbereich der Marktmissbrauchsverordnung für Anleiheemittenten im Freiverkehr

Am 3. Juli 2016 erlangte die neue Verordnung über Marktmissbrauch (MAR) EU-weite Geltung und ersetzte die bis dahin bestehenden nationalen Regulierungen zu Insiderhandel und Marktmissbrauch. Die MAR wird unter anderem auch diejenigen Anleiheemittenten betreffen, deren Finanzinstrumente an einer europäischen Börse oder einem sonstigen multilateralen Handelssystem (MTF) zugelassen sind. Weiterlesen