AG Düsseldorf: gemV hat in insolvenzrechtlicher GV nur eine Kopfstimme pro Anleihe

In seinem Beschluss vom 20.3.2020 hat sich das AG Düsseldorf (Insolvenzgericht) als erstes Gericht mit der praxisrelevanten und sehr umstrittenen Rechtsfrage auseinanderzusetzen, ob einem gemeinsamen Vertreter (gemV) in einer insolvenzrechtlichen Gläubigerversammlung so viele Kopfstimmen zuzubilligen sind, wie einzelne Anleihegläubiger existieren, oder lediglich eine Kopfstimme pro vertretener Anleihe. Das AG Düsseldorf hat sich für Letzteres ausgesprochen.Weiterlesen