Bei grünen und nachhaltigen Produkten und Emittenten wird zur Nachhaltigkeit bislang wenig in den entsprechenden Wertpapierprospekten ausgeführt. Von Anne de Boer, Heuking KLWWeiterlesen
Tagarchiv: Anne de Boer
Emission des ersten Kryptowertpapiers der Siemens AG
Heuking hat die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG bei der ersten Emission eines Kryptowertpapiers der Siemens AG begleitet.Weiterlesen
Elektronische Schuldverschreibungen und das ausstehende Gesetzesvorhaben
Krypto-Assets, die sich als Wertpapiere qualifizieren und an einer Börse gehandelt werden, müssen als Registerführer nach den aktuellen CSDR wohl sogar eine Wertpapiersammelbank wählen.Weiterlesen
Law Corner: Erleichterungen durch das neue Wertpapierprospektrecht: der EU-Wachstumsprospekt
Wie bereits mehrfach berichtet, wird die EU Prospektverordnung 2017/1129 (EU Prospektverordnung)[1] zum 21. Juli 2019 umfassend in Kraft treten. Damit werden die neuen Anhänge zum Inhalt und Aufbau von Wertpapierprospekten gelten, die Erleichterungen bringen sollen. Weitere Regelungen, wie zu Ausnahmen von der Prospektpflicht, sind bereits in Kraft, werden aber nochmals leicht modifiziert. Von Dr. Anne de Boer, Rechtsanwältin und Partnerin bei Heuking Kühn Lüer WojtekWeiterlesen
Law Corner: ESMA und EBA empfehlen einheitliche Rechtsgrundsätze für Krypto-Assets und ICOs
Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA und die European Banking Authority EBA haben am 9.01.2019 zeitgleich Reports und Empfehlungen in Bezug auf Krypto-Assets (crypto-assets) und Initial Coin Offerings (ICO) veröffentlicht[1]. Nach der Analyse beider Organisationen haben Krypto-Assets derzeit wirtschaftlich nur eine geringe Bedeutung und gefährden in keiner Weise die Finanzstabilität. Von Dr. Anne de Boer, Partnerin Heuking Kühn Lüer WojtekWeiterlesen