Ein wesentliches Anliegen in der Restrukturierung von Unternehmensanleihen ist die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters als Interessensvertreter der Anleihegläubiger. Nachfolgender Beitrag behandelt die Rolle eines sog. Wahlvertreters mit der Besonderheit, dass der zugrundeliegende Beschluss, durch den er gewählt wurde, (noch) nicht in Rechtskraft erwachsen ist.Weiterlesen