Am 10.2.2026 ist das Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) in Kraft getreten. Aus Sicht von Anleiheemittenten ist u.a. die Möglichkeit von Interesse, Prospektzusammenfassungen und sogenannte Anhang-IX-Dokumente nur in englischer Sprache zu verfassen.Weiterlesen