Insolvenzverfahren über die HELMA Eigenheimbau AG eröffnet: Mit Beschluss des Amtsgerichts Gifhorn vom 1. Juni 2024 wurde das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen des einstigen Anbieters von Massivhäusern und früheren KMU-Anleiheemittenten eröffnet.Weiterlesen