SdK macht Dampf in Sachen Photon Energy und ruft Anleiheinhaber zur Interessensbündelung auf

Foto @ Photon Energy N.V.

Beredsames Schweigen der Photon Energy N.V. ruft SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. auf den Plan: Der Spezialist für Solarkraftwerke fror die quartalsweise fällige Kuponzahlung seines ausstehenden 6,5%-Green-Bonds 2021/27 im Frühjahr und zuletzt im Mai kurzfristig aufgrund laufender interner Umstrukturierungsprozesse ein.

Vor etwas mehr als zwei Wochen hieß es dazu von der Photon Energy N.V. selbst, dass die Liquiditätslage der Gruppe aktuell geprüft und an einer umfassenden Lösung gearbeitet werde, die darauf abziele, die finanzielle Lage des Konzerns zu stabilisieren und den langfristigen Wert für alle Beteiligten, einschließlich der Anleihegläubiger, zu sichern.

Laut der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sei aber selbst die am 23. Februar regulär fällig gewordene Zinszahlung für die 6,5%-Photon-Energy-III-Anleihe 2021/27 (ISIN: DE000 A3KWKY 4) in Höhe von rund 1,28 Mio. EUR bisher nicht nachgeholt worden; auch seien bis dato keinerlei weitere Informationen von Seiten der Emittentin hierzu erfolgt.

Infolgedessen rufen die Anlegerschützer der SdK zur Interessenbündelung der Bondholder auf, um eine bestmögliche Wahrung der Interessen der Anleiheinhaber gewährleisten zu können. Die SdK habe hierzu eine Interessensgemeinschaft gegründet, der sich interessierte Anleiheinhaber anschließen können.

Quelle: Onvista media GmbH

Die SdK werde in diesem Zusammenhang die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung anstreben, auf der die Photon Energy die Anleiheinhaber über den aktuellen Sachstand informieren kann und die Anleihegläubiger über das weitere Vorgehen beschließen können.

Die Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/photon für einen kostenlosen Newsletter registrieren. Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK außerdem für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

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