EILMELDUNG: auch Singulus nicht beschlussfähig in erster AGV
Die durchgeführte Abstimmung ohne Versammlung betreffend die 12-Mio.-EUR-Inhaber-Teilschuldverschreibungen, DE000 A2AA5H 5 war nicht beschlussfähig. Und zwar, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde. Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter werden […]