Wann kommt das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren?

Angestoßen von einem Vorschlag der EU-Kommission im März 2014 ist die Diskussion um die Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens in vollem Gange. Von Alexandra Schluck-Amend

Die Zielsetzung auf europäischer Ebene ist dabei die Schaffung von Mindeststandards in den Insolvenzgesetzen der Mitgliedstaaten, um einheitliche Bedingungen für Unternehmen zu schaffen und damit Handels- und Investitionshemmnisse abzubauen. Ziel ist es außerdem, die Kultur einer zweiten Chance zu etablieren und das Stigma des unternehmerischen Scheiterns zu bekämpfen.

Von langer Hand vorbereitet
Diese Diskussion ist in Deutschland nicht neu. Bereits im Rahmen der ESUG-Reform 2012 wurde darüber debattiert. Der Gesetzgeber entschied sich damals gegen ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren und fügte der Insolvenzordnung das Schutzschirmverfahren hinzu. Die neuen Regelungen sollten nach fünf Jahren auf deren Funktionalität hin geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.

Da die Eingangsvoraussetzungen des Schutzschirmverfahrens hoch sind und es sich formal gesehen noch immer um ein Insolvenzverfahren handelt, gab es in der Vergangenheit weniger erfolgreiche Schutzschirmverfahren als erhofft.

Es bestanden deshalb auch vor dem neuerlichen Vorstoß der EU-Kommission beständig Rufe nach einem Sanierungsinstrument, das eine Restrukturierung ermöglicht, ohne dass es der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedarf. Die wesentlichen Vorteile werden dabei in der Geräuschlosigkeit gesehen, mit der eine solche Restrukturierung durchgeführt werden könnte, wodurch das Stigma des unternehmerischen Scheiterns zu vermeiden wäre.

Das beschlossene Sanierungsprogramm dürfte für Anleihegläubiger harte Einschnitte bedeuten. Quelle: Panthermedia/Sascha Preußner

Sanierungsmaßnahmen frühzeitig einleiten
Im Bereich der Anleihen ermöglicht das aktualisierte Schuldverschreibungsgesetz bereits die Beschlussfassung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Diese bleiben jedoch auf die Gläubiger der jeweiligen Anleihe beschränkt. Die Aggregation mehrerer Anleihen eines Unternehmens ist nach bisheriger Rechtslage ebenso wenig möglich, wie die Einbeziehung anderer Investoren zu einer ganzheitlichen Restrukturierung der Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Die frühzeitige Einleitung von Sanierungsmaßnahmen erhöht die Chancen einer erfolgreichen Sanierung. Zeit und Liquidität gehören zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren einer Sanierung. Je weiter eine Unternehmenskrise voranschreitet, umso kritischer wird oft die Liquiditätslage und umso weniger Zeit bleibt, um erforderliche Maßnahmen umzusetzen, bevor die Zahlungsunfähigkeit eintritt.

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