Laurèl GmbH: Anleihehandel vorsorglich ausgesetzt

SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Laurèl-Anleihe A1RE5T / DE000A1RE5T8: Klage gegen gemeinsamen Vertreter
Foto @ Laurèl GmbH

Wie der finanziell aus der Mode geratene Damenbekleider Laurèl mitteilte, habe die Frankfurter Wertpapierbörse beschlossen, den Handel in der ausstehenden 7,125%-Unternehmensanleihe 2012/17 (WKN: A1RE5T) ab heute vorsorglich auszusetzen. Hintergrund ist die laut Insolvenzplan vorgesehene (buchungstechnische) Umsetzung des beschlossenen „Debt-to-Equity-Swaps“.

Infolgedessen werden die umlaufenden TSV automatisch, das heißt ohne dass es einer weiteren Handlung der Anleihegläubiger bedarf, auf das Bankhaus Gebr. Martin als Abwicklungsstelle übertragen. Im Gegenzug erhalten die Bondholder Erwerbsrechte auf Aktien an der Munich Brand Hub AG, die sämtliche Anteile an der Laurèl GmbH hält und als Holding fungieren wird.

Da die Beschwerdefrist gegen den am 31. Juli vom Münchner Amtsgericht bestätigten Insolvenzplan mit Ablauf des 14. Augusts endete, in Bayern heute aber Feiertag ist, wird das Modelabel erst morgen darüber informieren, ob der Insolvenzplan mangels Eingang von Beschwerden rechtskräftig geworden ist und somit termingerecht umgesetzt werden wird.

Laurèl GmbH: Vorsorgliche Aussetzung des Handels in der Laurèl-Anleihe zur Umsetzung des Debt-Equity-SwapsIn diesem Zusammenhang soll die vorsorgliche Handelsaussetzung sowie ebenfalls auch eine Sperrung der Anleihe bei Clearstream den auch „buchungstechnischen Nachvollzug des Debt-Equity-Swaps“ sicherstellen.

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