Anleihen heute im Fokus: UBM, NZWL, publity

UBM Development AG: UBM überlegt die Emission einer nachrangigen Anleihe (Hybridanleihe)
Foto @ UBM Development AG

Der österreichische Hotelentwickler UBM Development legt eine neue Unternehmensanleihe auf und baut hierfür zuvor auf ein Umtauschangebot an die Inhaber einer Vorgängeranleihe. Derweil setzt auch NZWL mit einer Neuemission an den KMU-Bondmarkt über und publity informiert seiner Bondholder über deren Rechte nach der unlängst mitgeteilten Stimmrechtsübertragung.

UBM Development AG emittiert neue Anleihe inklusive Umtauschangebot: Der Immobilienkonzern beabsichtigt die Ausgabe einer neuen 3,125%-Schuldverschreibung 2018/23 über bis zu 100 Mio. EUR mit zusätzlicher Aufstockungsoption auf bis zu 120 Mio. EUR. Das Bondangebot richtet sich laut UBM insbesondere nach der Annahmequote des Umtauschangebots. Hierfür werden die Inhaber der 2014 begebenen 4,875%-UBM-Anleihe 2014/19 (WKN: A1ZKZE) eingeladen, ihre Alt-TSV a 500 EUR im Verhältnis 1 zu 1 in eine neue TSV über ebenfalls 500 EUR zzgl. eines Barausgleichs von 18,68 EUR je umgetauschter Alt-TSV anzudienen. Die Umtauschfrist beginnt heute und endet voraussichtlich am oder um den 07. November 2018. Nach Abschluss des Umtauschangebots wird die Neuemission im verbleibenden Ausmaß in Österreich, Deutschland und Luxemburg im Rahmen eines öffentlichen, prospektpflichtigen Angebots und in weiteren Staaten im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung angeboten werden.

Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH (NZWL) begibt ebenfalls neue Unternehmensanleihe 2018/24: Angepeilt wird die Ausgabe einer Neuemission über bis zu 12,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von sechs Jahren und einem marktüberdurchschnittlichen Kupon von 6,5% p.a. Für den Getriebespezialisten aus Leipzig wäre es die inzwischen vierte KMU-Anleihe, die mittels öffentlichem Bondangebot vom 5. bis 13. November 2018 u.a. über die Zeichnungsfunktionalität „DirectPlace“ der Frankfurter Börse platziert werden soll.

Aufforderung zur Stimmabgabe; ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNGpublity AG informiert Bondholder zur Stimmrechtsübertragung: Vor dem Hintergrund der bei der Gesellschaft eingegangenen Anfragen von Gläubigern der Wandelanleihe 2015/20 (WKN: A169GM) zur Auswirkung des am 17. Oktober 2018 mitgeteilten Überschreitens von 50% der Stimmrechte an der publity AG durch die TO-Holding GmbH auf die Anleihebedingungen informiert der Vorstand die Anleihegläubiger darüber, dass hierdurch nach Einschätzung der publity AG kein Kontrollwechsel gemäß der Anleihebedingungen begründet wurde, weil es sich u.a. bei der TO-Holding nicht um eine Dritte Person im Sinne der Anleihebedingungen handelt. Damit entsteht weder ein Anspruch der Anleihegläubiger auf vorzeitige Rückzahlung noch erfolgt eine Anpassung des Wandlungspreises.

Kurse- und Chartverlauf der genannten KMU-Anleihen finden Sie hier. Zum BondGuide Musterdepot geht’s hier.

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