publity: Konzept und Fahrplan für Anleihetausch stehen

Aufforderung zur Stimmabgabe; ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG
Foto @ publity AG

Die publity AG lädt zur virtuellen Gläubigerabstimmung: Der auf Büroimmobilien spezialisierte Asset Manager lädt die Inhaber seiner 3,5%-Wandelanleihe 2015/20 (WKN: A169GM) über 50 Mio. EUR zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung.

Wesentliche TOPs der virtuellen Abstimmungsrunde im Zeitraum vom 30. Mai (0 Uhr MESZ) bis einschließlich 1. Juni 2018 (24 Uhr MESZ) sind:

1.) Der geplante Umtausch von Alt-Wandel-TSV in Erwerbsrechte auf neue von publity zu begebende Wandel-TSV

2.) Die Bestellung, Ermächtigung und Bevollmächtigung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger – von publity wird hierfür bereits One Square Advisory vorgeschlagen.

Konkret schlägt publity seinen Bondholdern vor, sämtliche Alt-Wandel-TSV nebst sämtlichen damit verbundenen Ansprüchen und Rechten auf die als Abwicklungsstelle agierende ACON Actienbank zu übertragen.

Im Gegenzug erhalten sie je übertragener Alt-TSV ein Erwerbsrecht auf eine neue Wandel-TSV.

Zur Bedienung der Erwerbsrechte soll zunächst die Abwicklungsstelle eine von publity neu zu begebende Wandelanleihe 2018/20 über 50 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 17. November 2020 und einem jährlichen Kupon von 7,0% (zzgl. eines Zusatzzinses) zeichnen und übernehmen.

PUBLITY AG WA 2015/20 (WKN: A169GM)

PUBLITY AG WA 2015/20 (WKN: A169GM)

Im Anschluss können die Anleihegläubiger ihr Erwerbsrecht gegenüber der Abwicklungsstelle geltend machen und entweder innerhalb der Erwerbsfrist neue Wandel-TSV erwerben oder bei Nichtausübung einen Barausgleich verlangen.

Durch den freiwilligen Anleihetausch im Verhältnis 1 zu 1 erhalten Anleihegläubiger das Recht, neue Wandel-TSV im Nennwert von je 100% gegen ihre alten Anteile (akt. Kurs: 84%) zu tauschen. Die bisher geltenden Anleihebedingungen und –konditionen bleiben dabei weitgehend unangetastet.

So verfügen Bondholder nach dem Umtausch, der unverzüglich nach dem Zinszahlungstag 2018 am 17. November über die Bühne gehen soll und sofern sie ihre Erwerbsrechte ausüben, im Ergebnis über neue Wandel-TSV in nominell unveränderter Höhe, mit unveränderter Laufzeit, gegenwärtig unverändertem Wandlungspreis sowie auch unveränderten Negativverpflichtungen.

Allerdings erhöht sich der jährliche Kupon von derzeit 3,5% p.a. auf sodann jährlich 7,0% zzgl. eines einmaligen, zeitanteiligen Zinsaufschlags von 3,5% p.a. für die ersten sechs Monate der Laufzeit der neuen Wandelanleihe 2018/20 – konkret: für 17. November 2018 bis zum 17. Mai 2019.

Soweit die Erwerbsrechte nicht (nicht fristgerecht) ausgeübt werden, werden die betreffenden neuen Wandel-TSV durch die Abwicklungsstelle durch börslichen oder außerbörslichen Verkauf verwertet. Nicht tauschwillige Bondholder haben demnach Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe des auf ihre Alt-TSV entfallenden Anteils am Gesamtverwertungserlös.

Aufforderung zur Stimmabgabe; ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNGHintergrund
Im Hinblick auf die in 2017 erfolgte Dividendenausschüttung vertraten einige Anleihegläubiger die Auffassung, diese sei unter Verstoß gegen die in den Anleihebedingungen festgeschriebene und allgemein gültige Negativverpflichtung erfolgt.

Einige Anleihegläubiger haben daraufhin eine Kündigung der von ihnen gehaltenen Wandel-TSV 2015/20 erklärt. publity vertritt demgegenüber die Auffassung, dass diese Kündigungen unberechtigt sind.

Um die gegenwärtige Situation im Interesse aller Anleihegläubiger sowie der Emittentin nachhaltig zu befrieden, schlägt publity den Bondholdern vor, einen Umtausch der Altanleihe in Erwerbsrechte auf eine neue Wandelanleihe mit erhöhter Verzinsung bei ansonsten im Wesentlichen gleichbleibenden Konditionen zu beschließen.

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