OTI Greentech: Anleiherestrukturierung in trocknen Tüchern?

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Auf den gestrigen Anleihegläubigerversammlungen der OTI Greentech AG wurde dann sprichwörtlich doch nicht alles so heiß gegessen, wie es im Vorfeld (hoch-)gekocht wurde. Folglich stimmten die Bondholder den von OTI angestrebten Beschlussvorschlägen wenn auch in leicht abgeschwächter Form zu.

Der international aufgestellte Anbieter von Cleantech Solutions peilt die Restrukturierung seiner umlaufenden Wandelanleihen an und lud hierfür zu zwei separaten AGVs nach Berlin.

Die Inhaber der ausstehenden 8,5%-Wandelschuldverschreibung 2015/18 über noch 1,9 Mio. EUR (WKN: A161GJ) als auch die Bondholder des 8,5%-Wandlers 2015/19 über zuletzt noch 1 Mio. EUR (WKN: A161GK) sollten bei den Treffen ursprünglich über die Verlängerung der Anleihelaufzeit um jeweils drei Jahre, eine rückwirkende Reduzierung der aktuellen Kupons auf 4,0% p.a. einschließlich der Stundung inzwischen fällig gewordener Zinsen sowie über einen vorübergehenden Verzicht auf Kündigungsrechte bis zum 31. Mai 2019 abstimmen.

Vor dem Showdown reichte außerdem Anleihegläubigerin Adviser I Funds einen Ergänzungsantrag ein, der neben der „Aufweichung“ oben genannter Beschlussvorschläge die Wahl eines gemeinsamen Anleihevertreters, die zusätzliche Besicherung der Anleihen, diverse Auskunfts- und Prüfungsrechte einforderte sowie ein Sonderkündigungsrecht für die Bondholder vorsah, sobald die im Ergänzungsverlangen geforderten Beschlussvorschläge nach deren Zustimmung scheitern.

OTI Greentech AGWie OTI nun mitteilte, seien bei den gestrigen Veranstaltungen alle Beschlüsse jeweils einstimmig gefasst worden: Konkret sehen diese eine Verlängerung der Laufzeit der beiden Wandelanleihen um zunächst jeweils ein Jahr vor.

Der Zinssatz beider Convertibles wird rückwirkend zum Jahr 2017/18 wie ursprünglich vorgeschlagen auf 4,0% p.a. herabgesetzt. Und auch dem von OTI geforderten vorübergehenden Verzicht auf Kündigungsrechte bis einschließlich 31. Mai 2019 wurde von den Bondholdern entsprochen.

Ferner wurde beschlossen, dass die Anleihegläubiger ein Sonderkündigungsrecht erhalten, wenn eine bis zum 31. Dezember 2018 einzuberufende HV u.a. nicht der angekündigten Kapitalherabsetzung sowie einer Anpassung der Wandlungspreise der Wandelanleihen zustimmt.

OTI GreentechGelingt hingegen die Umsetzung der Maβnahmen, sollen die Laufzeiten der Wandler wie ursprünglich angedacht um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Von etwaigen Abstimmungsergebnissen aus dem vom Adviser I Funds eingereichten Ergänzungsantrag wurde zunächst noch kein Wort verloren.

Die detaillierten Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse beider AGVs werden u.a. auf der Internetseite von OTI Greentech im Bereich „Investor Relations“ veröffentlicht.

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