Wöhrl – vom Regen in die Traufe?

Als gemeinsamer Vertreter kandidiert  Rechtsanwalt Gloeckner, der bereits in anderen Insolvenzen als maßlos „teuer“ aufgefallen sei – so die Kanzlei Mattil & Kollegen. Und auch sonst scheint wenig zu passen bei Wöhrls Sanierung. Ein Gegenvorschlag liege allerdings auf dem Tisch.

In einem aktuellen Verfahren verlange RA Gloeckner für nur wenige Monate ein Honorar in Höhe von fast 200.000 Euro. Üblicherweise würden für derartige Tätigkeiten Spesen und eine bescheidene Aufwandsvergütung erhoben, postuliert die Münchner Kanzlei Mattil.

RA Gloeckners Qualifikation zu einer Restrukturierung dagegen sei nicht erwiesen. Die Geschäftsführung der Wöhrl AG wurde bereits angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, weshalb den Anleihegläubigern ein Kandidat präsentiert wird, für den die gemeinsame Vertretung nichts anderes als ein persönliches Geschäftsmodell sei. Die Kanzlei Mattil befürchtet, dass die Restrukturierung der Rudolf Wöhrl AG zum Scheitern verurteilt sei, wenn überzogene Honorare gefordert werden.

Rudolf Wöhrl AG: Abstimmung ohne Versammlung aufgrund zu geringer Beteiligung nicht beschlussfähig; Einberufung einer zweiten Anleihegläubigerversammlung am 28. November 2016

Neben Gloeckner soll angeblich eine Firma One Square monatlich 30.000 Euro erhalten. Auch die diesbezügliche Frage nach dem Nutzen wurde nicht beantwortet, reklamiert Mattil.

Dasselbe gelte für den beauftragten Sanierungsvorstand, der angeblich eine monatliche Vergütung von 50.000 Euro erhalten soll. Auf diese Weise würde für die Anleihegläubiger nichts zu verteilen bleiben. Die Rudolf Wöhrl AG wurde zudem um Auskunft gebeten, ob es richtig ist, dass die genannten Personen auch in anderen „Krisenfällen“ zusammenarbeiten und sich ‚Posten zuschieben‘.

In der vergangenen Woche hat die Kanzlei Mattil & Kollegen einen Gegenantrag (www.mattil.de) gestellt, der erst Tage nach Eingang veröffentlicht wurde. Werden hier nur Interessen von strategischen Investoren verfolgt und Privatanleger ausgebotet? Wird hier zum Nachteil der Anleihegläubiger restrukturiert?, so fragt Mattil in ihrer Stellungnahme

Auf Nachfrage von Anleihegläubigern erkläre sich die Kanzlei Mattil & Kollegen deswegen bereit, die Stimmrechte von Anleihegläubigern im Rahmen der Versammlung am 28.11. kostenlos auszuüben und ihrerseits für das Amt des gemeinsamen Vertreters zu kandidieren.

Rudolf Wöhrl AG: Abstimmung ohne Versammlung aufgrund zu geringer Beteiligung nicht beschlussfähig; Einberufung einer zweiten Anleihegläubigerversammlung am 28. November 2016

Anleihegläubigern stehe das von ihnen investierte Kapital zuzüglich Zinsen zu. Ein Kapitalschnitt sowie eine Aushöhlung der Rudolf Wöhrl AG durch den Verkauf wesentlicher Assets an strategische Investoren muss unterbunden werden, ebenso wie überhöhte Vergütungen, schildert die Kanzlei.

Die Kanzlei Mattil trete auch dafür ein, dass Anleihegläubiger einem gemeinsamen Vertreter das Vertrauen schenken, der auch sonst die Anlegerrechte vertritt und für ein faires und moderates Vergütungssystem steht. Die Kanzlei Mattil vertritt seit über 20 Jahren die Interessen geschädigter Anleger und wurde in den vergangenen Jahren vom HandelsBlatt und dem US-Verlag Best Lawyers als „Beste Anwälte im Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet.