Wirtschaftsprüfer von KTG Agrar stampfen Bestätigungsvermerk für Jahresabschluss 2015 ein

KTG Energie AG: Abstimmung über den Insolvenzplan für den 3. Februar 2017 anberaumt

Die bisherigen Wirtschaftsprüfer von KTG Agrar, Möhrle Happ Luther, bekommen kalte Füße: sie widerriefen ihren Bestätigungsvermerk für Jahres- und Konzernabschluss des Agrarkonzerns.

Dies gab die KTG Agrar SE gestern Abend nach Börsenschluss bekannt.

Die Hamburger multidisziplinäre Kanzlei aus Wirtschaftsprüfern, Anwälten und Steuerberatern begründet ihren Widerruf mit dem Zweifel am ‚Rechtsschein der Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen zum Zeitpunkt der Erstellung des Bestätigungsvermerks‘ – erstellt am 12. Mai dieses Jahres.

Übersetzt: sie fühlen sich von KTG Agrar offensichtlich betuppt, als sie ihren Bestätigungsvermerk unter die Dokumente setzten.

Tatsächlich kamen im Ende Mai veröffentlichten Konzernbericht von KTG Agrar abenteuerliche Dinge ans Tageslicht, so u.a. dass Vermögensgegenstände wie Ländereien zwischenzeitlich verkauft, aber auch dass die beiden KTG-Agrar-Anleihen 2011/17 und 2014/19 massiv aufgestockt worden waren – ohne dies dem Kapitalmarkt zu melden.

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Anfang Juli folgte die Insolvenz der KTG Agrar.

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