WGF: Insolvenzantrag in Eigenregie

Die westfälische Grundbesitz AG (WGF) meldete  am 11. Dezember Insolvenz an. Mehrmals wurde der fällige Jahresabschluss 2011 verschoben, womöglich mit Bilanzverlusten in Höhe von 71 Mio. EUR. Vor allem für Anleger der Hypothekenanleihen und Genussrechte ist das von großer Bedeutung, da bisher unklar ist, ob die fälligen Anleihen noch zurückgezahlt werden können.

Kapitalmarktrechtler Dr. Walter Späth (Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte) empfiehlt zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Denn auf Grund von Bilanzkosmetik in den letzten Jahren habe sich für einen normalen Anleger ein undurchschaubares Firmengeflecht gebildet. Die WGF-Anleihen wurden teils als sichere Anlage sowie als „mündelsicher“ empfohlen. Vor allem trifft die Insolvenz die Gläubiger der Anleihe mit der Wertpapierkennnummer WGFH06, die am kommenden Samstag fällig wäre. Der Insolvenzverwalter muss zusehen, wie er nunmehr Gläubiger befriedigen kann und was die Vermögengegenstände zur Absicherung der Anleihen gegebenenfalls noch wert sind.