Wann kommt das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren?

Auch ein vorinsolvenzliches Verfahren wird vermutlich nicht ohne eine gerichtliche Anordnung und Überwachung auskommen. Die Einhaltung von Verfahrensvorschriften, wie etwa die Gleichbehandlung der Gläubiger und die faire und gerechte Durchführung von Beschlussfassungen bedarf der Überprüfung. Dies ist, wie viele weitere Detailfragen des Reformvorhabens, noch völlig ungeklärt. Offen ist auch, ob es im Rahmen eines vorinsolvenzlichen Verfahrens künftig möglich sein wird, eine Aggregation zwischen mehreren Anleihen eines Unternehmens zu erreichen.

Schluck-Amend

Sowohl auf nationaler Ebene durch das BMJV als auch bei den zuständigen Stellen innerhalb der EU-Kommission wird mit Nachdruck an einem Gesetzesentwurf gearbeitet. Die Ergebnisse der von der EU-Kommission in diesem Frühjahr durchgeführten Konsultationen liegen noch nicht vor. Gleichwohl hat die Kommission bereits für Oktober 2016 einen weiteren Entwurf angekündigt, der die bisherigen Vorschläge konkretisieren soll. Die beschleunigte Initiative bei EU und BMJV lässt darauf schließen, dass ein Gesetzesentwurf bereits im kommenden Jahr vorgelegt werden könnte. Mit dem Inkrafttreten der neugefassten EuInsVO im Juni 2017 und der anstehenden Reform der Regelungen zur Insolvenzanfechtung stehen bereits weitere wesentliche Änderungen des Insolvenzrechts in naher Zukunft an.

Ausblick
Ein sauber erarbeitetes und differenziertes Gesetz, das die Balance zwischen den Interessen der Unternehmen und denen der Gläubiger wahrt, kann die bisher vorhandenen Werkzeuge zur Sanierung von Unternehmen abrunden und eine Sanierungskultur fördern.

Alexandra Schluck-Amend ist Rechtsanwältin und Partnerin der Sozietät CMS Hasche Sigle in Stuttgart.