Verfassungsgericht reicht heißes Eisen nach Luxemburg weiter

Es ist ein zwiespältiges Signal, das die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVG) an die Märkte ausgesandt haben. Bei den Schwellenländern scheint die erste Panik verflogen und sich die Lage wieder zu stabilisieren.

Anstatt ein rechtskräftiges Urteil über das Aufkaufprogramm Outright Monetary Transactions (OMT) der Europäischen Zentralbank (EZB) für Staatsanleihen zu fällen, hat das BVG den Fall zunächst einmal an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung weitergereicht, was ein Novum darstellt. Nach Überzeugung der Karlsruher Richter verstößt das OMT-Programm nämlich gegen europäisches Recht und das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung. Bevor sie aber ein Urteil fällen, wollen sie vorab vom EuGH einige Detailfragen geklärt haben.

Drückt sich das BVG also vor einem Urteil, indem es die Verantwortung nach Luxemburg abschiebt? Das kann man so nicht behaupten. Vielmehr tasten sich die Karlsruher Richter in dieser heiklen Angelegenheit, die nun mal ein heißes Eisen darstellt, vorsichtig vor. Denn schließlich haben sie dem EuGH auch gleich einen Vorschlag mitgeliefert, wie man den Fauxpas reparieren könnte. So sollten etwaige Staatsanleihekäufe der EZB mengenmäßig gedeckelt werden oder man sollte der EZB einen bevorrechtigten Gläubigerstatus einräumen, der sie vor den Folgen eines Schuldenschnittes bewahren würde.

Nun wird sich zeigen, inwieweit der traditionell europafreundliche EuGH diese Ratschläge aus Karlsruhe beherzigen wird. Folgt er ihnen, hätte das OMT-Programm, also der 2012 avisierte unbefristete Ankauf von Staatsanleihen aus Euro-Krisenländern, nicht mehr die viel zitierte Feuerkraft, die es mal hatte. Folgt er ihnen nicht, hätte das BVG immer noch sein ureigenes Recht, darüber zu entscheiden, ob die Maßnahmen der EZB gegen die deutsche Verfassung verstoßen oder nicht. Sollten die Richter aus Karlsruhe am Ende zu diesem Schluss kommen, könnten sie immer noch vom deutschen Gesetzgeber eine Neuverhandlung der EU-Verträge einfordern.

Anlagetrend: Alte Bekannte kommen bei Anlegern gut an
Alt bekannte, am Kapitalmarkt eingeführte Emittenten, kommen bei den Anlegern gut an. So konnte Fresenius eine im Januar platzierte Anleihe (A1ZC60) um weitere 150 auf 450 Mio. EUR erfolgreich aufstocken. Der Bond läuft bis Februar 2024 und rentiert mit ca. 3,47%. Damit hat der Gesundheitskonzern seine dritte Anleihe innerhalb weniger Wochen emittiert. Eine weitere unbesicherte Anleihe im Volumen von 300 Mio. US-Dollar mit einer Laufzeit von sieben Jahren ist bereits in der Pipeline. Auch ein neuer Corporate Bond der Volkswagen Bank (A1X3PT) mit Laufzeit bis Februar 2019 und rund 1,48% Rendite fand die Gunst der Anleger. Außerdem waren ThyssenKrupp (A1R08U) gesucht, die mit ca. 2,64% rentieren und im August 2018 fällig werden. Dasselbe gilt für einen noch frischen Bond von BMW (A1ZB64) mit Laufzeit bis Januar 2024 und ca. 2,48% Rendite.

Währungsanleihen: Die türkische Lira hat sich vorerst stabilisiert
Die Olympischen Winterspiele im russischen Sotschi sind im vollem Gange. Obwohl Russland im Fokus der Sportbegeisterten steht, kann dies den Kurs des russischen Rubels gegenüber dem Euro (aktuell bei 47,48 RUB) nicht sonderlich beeinflussen.

Auch bei den Schwellenländern scheint die erste Panik verflogen zu sein und sich die Lage wieder zu stabilisieren. Dies verdeutlichen auch die Kurse der betroffenen Währungen. So konnte beispielsweise die „Leidenswährung“ der letzten Wochen, die türkische Lira, ihre Talfahrt vorerst stoppen und sich deutlich erholen. Zum Ende des Monats Januar war beispielsweise der Euro 3,2723 TRY wert, im Moment sind es lediglich noch 2,98 TRY.

Somit stehen Währungsanleihen auf türkische Lira weiterhin im Fokus der Anleger. Aber auch Bonds auf norwegische Kronen, australische Dollar, US-Dollar sowie brasilianische Real wurden rege nachgefragt.

Klaus Stopp,
Leiter Skontroführung Renten, Baader Bank AG

Sie finden relevante Informationen und Kurse rund um das Thema Anleihen auch auf Baader Bondboard.