Um Knopf und Kragen: Zweite Anleihegläubiger-Versammlung heute von Wöhrl

Rudolf Wöhrl AG: Versammlung der Anleihegläubiger am 24. April 2017 ist abgesagt

Tag der Entscheidung heute für die kriselnde Rudolf Wöhrl AG: Heute ab 11 Uhr findet die zweite Anleihegläubiger-Versammlung des angeschlagenen Modehändlers in Nürnberg statt.

Erneut wird die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für die Inhaber der ausstehenden 6,50%-Schuldverschreibung 2013/18 der einzige wesentliche Tagesordnungspunkt sein. Für das Amt des Anleihevertreters kandidieren u.a. Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner sowie die Kanzlei Mattil & Kollegen, die ihrerseits die Umstände bei Wöhrl und das Vorgehen im Vorfeld der AGV zuletzt scharf kritisierte.

Der Gegenantrag der Kanzlei für die 2te AGV ist auch auf der Wöhrl-Homepage hinterlegt.

Wöhrl-Vorstandschef Andreas Mach hat kürzlich die Eckpunkte der anstehenden Sanierung skizziert: So sollen die vier Filialen in Nürnberg-Langwasser, Roth, München und Berlin geschlossen und knapp 150 Stellen wegfallen.

Verbleibende Filialen ‚sollen Kunden neue Einkaufserlebnisse vermitteln‘, so Wöhrl. Die für einige Beobachter ‚überdimensionierte‘ Hauptzentrale in Nürnberg soll schlanker gemacht werden.

Auch dies dürfte nichts Gutes für Mitarbeiter heißen. Es gehe wohl um weitere rund 50 Stellen. Die Gewerkschaft kritisierte bereits harsch, dass man an die laufenden Restrukturierungspläne und -gespräche überhaupt nicht eingebunden sei.

 

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