Tachographenpflicht ab 3,5 Tonnen

Schlagworte: Handwerk / Europa
Die EU-Gesetzgeber haben sich in Brüssel auf neue Vorschriften zum Einsatz von Tachographen geeinigt. Handwerksunternehmen, die über einen Radius von 100 Kilometer hinaus Kunden betreuen, müssen künftig bei Fahrten mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht einen digitalen Fahrtenschreiber einsetzen. Lieferwagen wie Vans sind von dieser Vorschrift nicht betroffen. Mit der Regelung soll die Sicherheit auf Europas Straßen erhöht werden. Die neuen Vorschriften sollen zu einem fairen Wettbewerb im Straßengütertransport beitragen, betont die Europaabgeordnete Silvia Ticau, die für das EU-Parlament die Verhandlungen mit den EU-Regierungen und der EU-Kommission führte. Nicht zuletzt auf Druck des deutschen Handwerks wurde die Gewichtsgrenze bis 3,5 Tonnen für Handwerker heraufgesetzt. Ursprünglich war auch eine Grenze von 2,8 Tonnen erwogen worden. Dennoch lehnen die CDU- und CSU-Europaabgeordneten das Ergebnis ab: „Der verpflichtende Einsatz des Fahrtenschreibers bei ‚Handwerkerfahrzeugen‘ ab 100 Kilometer ist für die CSU/CSU-Gruppe nicht akzeptabel. Wir werden im Plenum dieser Lösung nicht zustimmen und fordern eine zweite Lesung“, sagten der stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Dieter-Lebrecht Koch (CDU), und der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Gruppe im Europaparlament, Markus Ferber.
Quelle: Deutsche Handwerkszeitung