EILMELDUNG: Singulus mit Details zum Anleihe-Tausch: Debt-to-Equity-Swap wahrscheinlich im Sommer 2016 – reicht die Zeit?

Noch gestern Abend weit nach Börsenschluss gab der finanziell angeschlagene Spezialmaschinenbauer Singulus sein Restrukturierungskonzept bekannt, darunter v.a. der Verbleib der 60 Mio. EUR schweren Anleihe 2012/17. Sogar eine neue Anleihe steht im Planheft.

Es ist den Umständen entsprechend komplex und die Umsetzung sicherlich kein leichtgängiger Weg:

In Kurzform:

–      Die nächste Anleihegläubigerversammlung soll am 18. Januar stattfinden

–      Die Schuldverschreibungen werden in Erwerbsrechte auf neue Singulus-Aktien

–      sowie auf neue Schuldverschreibungen über 12 Mio. EUR gewandelt

–      diese Maßnahmen werden einer ao Hauptversammlung am 16. Februar vorgeschlagen

–      die selbst von Singulus gehaltenen Anleihen (über ca. 5 Mio. EUR) werden an einen Investor veräußert

Das Sanierungskonzept sei mit dem gemeinsamen Vertreter der Gläubiger, One Square Advisors, abgestimmt. Auf zwei im Oktober abgehaltenen Anleihegläubiger-Versammlungen hatte Singulus nicht mehr umsetzen können, als einen gemeinsamen Vertreter wählen zu lassen – das notwendige Quorum von 25% für Kapitalmaßnahmen wurde auch in der 2ten AGV weit verfehlt.

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AGV von Singulus im Oktober

Sowohl die AGV als auch die für Aktienmaßnahmen zustimmungspflichtige Aktionärsversammlung (eine ao HV ist dafür notwendig) werden wieder in Frankfurt stattfinden – Singulus befindet sich in der Nähe in Kahl am Main, ca. 30 km entfernt.

Für jede bisherige Anleihe erhält der Halter entweder ein Anrecht auf Erwerb von 96 neuer Singulus-Aktien oder einen Barausgleich, ferner ein Erwerbsrecht auf entweder zwei neue, besicherte Schuldverschreibungen (Nennwert: 100 EUR) oder einen Barausgleich.

Die neue Anleihe soll ein Volumen von 12 Mio. EUR haben und mit 3% verzinst werden, außerdem erhöhe sich der Rückzahlungsbetrag halbjährlich um 1,5 Prozentpunkte, Laufzeit 5 Jahre, woraus sich maximal 115% ergeben könnten.

Im Gegenzug soll die Gläubigerversammlung u.a. auf Zinsansprüche und Kündigungsrechte der Altanleihe 2012/17, die ja mit 7,75% relativ teuer ist, verzichten. Dafür stehe eine Erhöhung auf 4% Kupon bei der neuen Anleihe noch im Raum.

Chart Singulus Dez 2015

Derweil muss Singulus das Grundkapital anpassen, anschließend soll es im Verhältnis 160:1 herabgesetzt werden. Es folgt eine Kapitalerhöhung über die erwähnten neu auszugebenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts derzeitiger Aktionäre – hierbei werden die Altanleihen eingebracht (Debt-to-Equity-Swap).

Bisherige Aktionäre halten im Anschluss an diesen Canossa-Gang dann nur noch 5% an Singulus (!)

Alle genannten Maßnahmen sind hochgradig zustimmungspflichtig, d.h. der Weg durch die Instanzen dürfte kein leichter werden für Singulus. Wenn sich die Umsetzung bis Sommer 2016 zieht (Selbsteinschätzung von Singulus), ist die Frage, ob sich die Cash Burn Rate bis dahin durchhalten lässt: Auf der letzten AGV Ende Oktober sah die CBR nur noch für wenige Monate durchhaltbar aus.

Falko Bozicevic