SeniVita: mit frischen Genüssen an die Börse

Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS (WKN A1W5T2) verkauft Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH
Der neue SeniVita-Genussschein: Pflege fürs Anleger-
kapital; Foto: SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH

Die SeniVita Sozial gGmbH ist durch: Als erstes gemeinnütziges Unternehmen in Deutschland hat der private Betreiber von Einrichtungen zur Alten- und Behindertenhilfe erfolgreich einen Genussschein an der Börse begeben.

Innerhalb der zehntägigen börslichen Angebotsfrist wurde ein Emissionsvolumen von über 21 Mio. EUR platziert. Hiervon zeichneten Institutionelle und private Anleger Genussscheine im Volumen von gut 10 Mio. EUR. Die Inhaber der 2012 platzierten, nicht börsennotierten SeniVita-Genussrechte erklärten, Anteile im Wert von 10 Mio. EUR in den neuen Genussschein zu tauschen. Zudem werden SeniVita-Anleihen im Nennwert von 1,3 Mio. EUR ebenfalls in Genussscheine gewandelt. Für die Inhaber der ausstehenden 6,5%-Anleihe (2011/16) über 15 Mio. EUR waren laut Prospekt bis zu 5 Mio. EUR vorrangig für den Umtausch in die neuen Genüsse vorgesehen. Auf dem aktuellen Kursniveau der Anleihe von 105 bis 106% nahmen jedoch nur Einige die Option wahr, die Anleihe zu 103% zu tauschen, so dass dieses Volumen nicht vollständig ausgeschöpft wurde.

Das im Vergleich zur Anleihe nachrangige Wertpapier bietet eine jährliche Grundverzinsung von 7% sowie eine zusätzliche gewinnabhängige Vergütung von 1% p.a. und wird ab Dienstag, den 27. Mai (Emissionsvaluta), zum Handel im Open Market einbezogen. SeniVita beabsichtigt dabei die Transparenzpflichten des Entry Standards zu erfüllen. ICF Kursmakler begleitete die Transaktion als Lead Arranger, Blättchen Financial Advisory wiederum fungierte als Projektkoordinator.

11337118914_9cbcfaa362.SeniVitajpgDie Laufzeit des in nominal 1.000 EUR gestückelten Genussscheins ist grundsätzlich unbegrenzt, wobei Inhabern eine erste Kündigungsmöglichkeit nach fünf Jahren Laufzeit eingeräumt werden soll. Ferner wird Anlegern ein Sonderkündigungsrecht zuerkannt, sobald SeniVita den Status der Gemeinnützigkeit freiwillig aufgibt bzw. die Begebung weiterer, bestimmter Kapitalmarktverbindlichkeiten veranlasst. Einschränkungen bestehen wegen der Kündigungsfrist von 24 Monaten sowie angesichts des Rechts von SeniVita, eine Anlegerkündigung wegen mangelnder Liquidität zurückzuweisen.

„Wir sind mit diesem Ergebnis sehr zufrieden. Unsere Vorhaben zum Aus- und Neubau von Pflegeinrichtungen nach dem neuen Konzept der Altenpflege 5.0 in den nächsten Jahren stehen damit auf einer soliden finanziellen Basis. Wir können damit weiter wachsen, und die sich bietenden Chancen nutzen, neue Ertragspotenziale auszuschöpfen“, kommentiert SeniVita-Gründer und -geschäftsführer Dr. Horst Wiesent das Platzierungsergebnis.

SeniVita wächst Quelle: SeniVita Sozial gGmbH Das Genussrechtskapital soll in den Neubau von Einrichtungen sowie in die Modernisierung vorhandener Pflegeeinrichtungen nach dem unternehmenseigenen Konzept Altenpflege 5.0 investiert werden. Konkret geplant ist der Neubau von zwei Einrichtungen in Maisach bei München und Bad Wiessee am Tegernsee in Oberbayern, für welche die Grundstücke bereits erworben bzw. reserviert wurden. Da die Genüsse von ihrer Ausgestaltung her zum Eigenkapital gezählt werden, steigt die entsprechende EK-Quote. SeniVita erwartet infolge einer verbesserten Bilanzstruktur eine Heraufstufung im kommenden Rating-Update. Erst kürzlich wurde das gemeinnützige Unternehmen von Creditreform von zuvor BBB auf jetzt BB+ nach unten gestuft. Zuvor präsentierte SeniVita seinen finalen Jahresabschluss 2013 (BondGuide berichtete).

Zum „Genussschein im Fokus“ gelangen Sie hier.

Zum Kurs- und Chartverlauf der im Mai 2011 im Entry Standard für Anleihen begebenen SeniVita-Anleihe geht’s hier.

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