Rudolf Wöhrl AG lädt zur virtuellen AGV – Wahl eines gemeinsamen Anleihevertreters

Rudolf Wöhrl AG vollzieht den Kaufvertrag mit dem Investor Christian Greiner
Foto @ Rudolf Wöhrl AG

Der angeschlagene Fashionretailer ruft die Inhaber seiner umlaufenden 6,50%-Schuldverschreibung 2013/18 über nominal 30 Mio. EUR zur Stimmabgabe in einer virtuellen Anleihegläubigerversammlung auf. Einziger TOP auf der Abstimmungsagenda ist die Wahl eines gemeinsamen Anleihevertreters.

Mit der Abstimmung ohne Versammlung möchte das Modehaus, das sich seit Anfang September 2016 im Schutzschirmverfahren nach §270b InsO befindet, sicherstellen, „dass alle Anleihegläubiger im laufenden Restrukturierungsprozess in angemessener Weise repräsentiert werden.“

Ein gemeinsamer Vertreter soll dabei die Interessen aller Bondholder bündeln und entsprechend bei der Entwicklung des finalen Sanierungskonzeptes einbringen. In diesem Zusammenhang schlägt Wöhrl Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner zur Wahl zum gemeinsamen Anleihevertreter vor, er nimmt die Wahl an.

Rudolf Wöhrl AG: Aufforderung der Anleihegläubiger zur Wahl eines gemeinsamen VertretersAnleiheinhaber können im Zeitraum von Mittwoch, 2. November, bis Freitag, 4. November, an der virtuellen Gläubigerabstimmung teilnehmen und ihre Stimme abgeben. Weitere Details sind im Bundesanzeiger sowie auf der Firmenwebsite veröffentlicht.

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