Nach Widerruf der Ratingveröffentlichung: Windreich-Bonds vom Handel ausgesetzt

Mitteilung an die Anleihegläubiger der Windreich GmbH i.I.: Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit

Die im Stuttgarter Bondm börsengelisteten Mittelstandsanleihen der Windreich AG waren seit Montagmorgen vom Handel ausgesetzt. Wie die Stuttgarter Börse auf den entsprechenden Bondm-Internetseiten informiert, verstoße Windreich „gegen die Folgepflicht ein aktuelles und gültiges Folgerating nach § 38 Abs. 1 und 2 der Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der baden-württembergischen Wertpapierbörse zu veröffentlichen und zu übermitteln“. Der Handel beider Wertpapiere sei daraufhin vorübergehend eingestellt worden. Zudem verweist der Börsenbetreiber für etwaige „Auskünfte über Hintergründe“ direkt an Windreich.

Laut Creditreform verfügt Windreich über ein gültiges Rating, jedoch sei von Seiten des Emittenten keine Veröffentlichung mehr erwünscht, woraufhin das Unternehmen diese widerrufen habe. Der Windkraft-Projektierer hat sich bislang noch nicht zu den Entwicklungen geäußert.

Der Fall ist besonders prekär, stellt er doch den zumindest vorübergehenden, einseitigen Handelsausschluss von in Bondm börsengehandelten Mittelstandsanleihen wegen nicht eingehaltener Folgepflichten durch einen Emittenten dar. Rechtlich scheint Windreich zwar nicht verpflichtet, ein gültiges Rating zu veröffentlichen. Für die Handelsaufnahme in Bondm ist ein solches insbesondere für nicht börsennotierte Unternehmen wie Windreich gemäß den geltenden Geschäftsbedingungen jedoch obligatorisch. Liegt dauerhaft kein gültiges Rating vor, drohen Handelsausschluss aus Bondm sowie der ‚Abstieg in den Freiverkehr‘. Insgesamt erscheint das Verhalten von Windreich in dieser Angelegenheit fragwürdig. Auch im Hinblick auf Anleihegläubiger, die in dem Rating-Widerruf eine Verschlechterung der Ertragslage vermuten könnten, agiert der Windkraft-Pionier keineswegs professionell.

Creditreform hatte das unterjährige Folgerating der Windreich AG erst gegen Jahresende im Non-Investment-Grade-Bereich neu festgesetzt (siehe BondGuide #26/2012). Damals sank die Bonitätsnote des Unternehmens von zuvor BBB+ auf noch BB+. Die Ratingneufestsetzung entpuppte sich bereits zu diesem Zeitpunkt als schwieriges Unterfangen und zog sich über mehrere Wochen hin. Zwischenzeitlich habe die Ratingagentur ihr Mandat aufgrund des nur unzureichenden Austauschs bewertungsrelevanter Unterlagen sogar vorübergehend niedergelegt.
In den Jahren 2010 und 2011 hat Windreich zwei Mittelstandsanleihen im Volumen von insgesamt 125 Mio. EUR und Laufzeiten bis maximal 2016 in Bondm begeben. Die beiden Bonds mit einem jährlichen Kupon von jeweils 6,5% gingen zuletzt nur noch zu 50 (2010/15) und 37% (2011/16) weit unter pari um.