MT-Energie schließt Finanzierungsleck – Änderungen der Anleihebedingungen geplant

MT-Energie gibt demnächst bald wieder Gas?
MT-Energie GmbH

Die MT-Energie GmbH scheint allmählich wieder Gas zu geben: In Finanzierungsgesprächen seien Kreditlinien bis Ende 2015 verlängert worden. Nur die Bondgläubiger müssen noch überzeugt werden.

Wie der Zevener Biogasspezialist noch am Freitag mitteilte, hätten sich die finanzierenden Banken gegenüber MT-Energie verpflichtet, die Kreditlinien mindestens bis 31. Dezember 2015 vollständig aufrechtzuerhalten. Die Unternehmensfinanzierung sei damit vorerst sichergestellt und eingeleitete Maßnahmen zur Restrukturierung können fortgeführt werden. Der Haken dabei ist allerdings, dass die Gläubiger des ausstehenden 8,25%-Bonds (2012/17) im aktuellen Volumen von 13,6 Mio. EUR mit an Bord geholt werden müssen.

So hat das Unternehmen beschlossen, eine Anleihegläubigerversammlung einzuberufen, auf der die Gläubiger über die Änderung der Anleihebedingungen in zwei Punkten abstimmen sollen. Explizit schlägt MT-Energie einen Verzicht auf die beiden Sonderkündigungsrechte „Kontrollwechsel“ und „Unterschreiten der Mindesteigenkapitalquote von 20%“ vor. Hintergrund: Ein Absinken der EK-Quote unter die 20%-Schwelle im Jahresabschluss 2013 kann auch nach der Eigenkapitalstärkung im Dezember angesichts der Restrukturierungsaufwendungen nicht ausgeschlossen werden. Daneben soll nach dem Ausscheiden des Mehrheitsgesellschafters Christoph Martens die Basis geschaffen werden, gegebenenfalls in größerem Umfang auch andere Gesellschafter aufzunehmen.

Sollte der Verzicht beider Sonderkündigungsrechte keine Zustimmung finden, wäre u.a. die Aufnahme neuer Gesellschafter mit frischem Eigenkapital beschränkt. Außerdem hätten Anleiheinhaber ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn bei Feststellung des Jahresabschlusses die EK-Quote von 20% unterschritten würde. Neben den Rückzahlungsansprüchen der Gläubiger hätten auch die kreditgebenden Banken bei einem Bruch des Eigenkapital-Covenants die Möglichkeit, an MT-Energie ausgereichte Darlehen unmittelbar fällig zu stellen. Laut MT wäre dadurch der laufende Restrukturierungsprozess erheblich gefährdet.

Demzufolge ruft MT-Energie die Gläubiger auf, ihr Stimmrecht auf der Versammlung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – wahrzunehmen. Die Gläubigerversammlung soll am 1. April um 10 Uhr am Unternehmenssitz in Zeven stattfinden. Der Kandidat für den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger ist die Novum Capital Beratungsgesellschaft. Informationen zur Versammlung sind auf der Internetseite von MT-Energie unter der Rubrik „Anleihe“ abrufbar.

Kurs- und Chartverlauf der im Düsseldorfer mittelstandsmarkt börsengehandelten MT-Energie-Anleihe finden Sie hier.

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