MS Deutschland: Anleihegläubigerversammlung nicht beschlussfähig

Gläubigertreffen geplatzt: MS Deutschland scheitert
am gesetzlichen Mindestquorum.
Foto: © Thinkstock/iStock/AndresGarciaM

Das erste Anleihegläubigertreffen der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH scheitert an der gesetzlichen Mindestanwesenheitsquote und wurde somit zum Non-event. Die Bondholder belassen die Schifffahrtsgesellschaft damit vorerst weiterhin auf Irrfahrt.

Wie die Eigentümerin des gleichnamigen Traumschiffs am Nachmittag bekannt gab, seien im Vorfeld der heutigen ersten Anleihegläubigerversammlung nur rund 44% der ausstehenden Unternehmensanleihe angemeldet gewesen. Da das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) zur Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung aber eine Anwesenheit von mindestens 50% des wertmäßigen Anleihekapitals vorsieht (Vgl. § 15 Abs. 3 S. 1 SchVG), war das Gremium aufgrund der zu geringen Präsenz nicht beschlussfähig. In einem Appell an die Inhaber der umlaufenden Traumschiffanleihe weist die Schifffahrtsgesellschaft darauf hin, „dass ein Dialog mit den Gläubigern über eine Verbesserung der Finanzierungsstruktur der Gesellschaft dringend notwendig ist“.

MS DeutschlandDie Gesellschaft werde daher in Kürze eine zweite Gläubigerversammlung einberufen. Die zweite Versammlung ist bereits beschlussfähig, wenn die dann Anwesenden wertmäßig mindestens 25% der ausstehenden Schuldverschreibung repräsentieren (Vgl. § 15 Abs. 3 S. 3 SchVG). Da absehbar ist, das MS Deutschland wesentliche Änderungen der Anleihebedingungen anstrebt, bedürfen die zu treffenden Beschlüsse zur ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75% der teilnehmenden Stimmrechte (qualifizierte Mehrheit; Vgl. § 5 Abs. 4 S. 2 SchVG).

Bei der heutigen Veranstaltung sollte den Bondholdern ein „umfassendes“ Konzept zur finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft vorgestellt und darüber hinaus über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger – vorgeschlagen wurden u.a. Rechtsanwalt und Ministerpräsident a.D. Dr. Günther Beckstein sowie der Restrukturierungsberater Dipl.-Kfm. Stefan Ulrich – abgestimmt werden. Zudem waren die Anleiheinhaber aufgerufen, über die von der Emittentin vorgeschlagene Zinsstundung und den vorübergehenden Ausschluss etwaiger Kündigungsrechte jeweils bis zum 30. Juni bzw. 30. September 2015 abzustimmen.

MSDChartneuLesen Sie die Entwicklungen rund um den von MS Deutschland angestrebten Sanierungskurs noch einmal im BondGuide-Rückblick.

Die im Frankfurter Entry Standard für Anleihen umlaufende 50-Mio.-EUR-Schuldverschreibung (2012/17) geriet nach der Verkündung über das geplatzte Gläubigertreffen zunächst in schweres Fahrwasser – am Nachmittag notierte der 6,875%-Traumschiff-Bond mit einem Abschlag von knapp 15% nur noch bei 32%.

! Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf Twitter @bondguide !