MIFA lädt Anleihegläubiger zu einer neuen Abstimmungsrunde

Nach der „Radlosigkeit“ im Anschluss an die geplatzte
Gläubigerabstimmung keimt Hoffnung bei MIFA über
einen positiven Verlauf der zweiten Veranstaltung.
Foto: © Thinkstock/pojoslaw

Die kriselnde MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG lädt noch im Juli zur zweiten und damit finalen Anleihegläubigerversammlung nach Sangerhausen – physische Anwesenheit der Gläubiger mit oder ohne Rad durchaus erwünscht!

Wie bereits erwartet, informierte der Fahrradbauer vergangenen Freitag die Inhaber seiner ausstehenden 7,5%-Schuldverschreibung über 25 Mio. EUR über den neuen Termin eines zweiten Gläubigertreffens. Nachdem die erste Veranstaltung als Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 10. bis 13. Juni am erforderlichen Beschlussfähigkeits-Quorum gescheitert war, sollen sich die Bondholder nun auf einer zweiten Versammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung zusammenfinden – die physische Präsenz der Bondinhaber ist diesmal allerdings ausdrücklich erwünscht. Das Treffen findet dementsprechend als Präsenzversammlung am 23. Juli um 11 Uhr im Sitzungssaal der Klaus Ehrich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Sangerhausen statt. Eine entsprechende Einladung wurde im Bundesanzeiger und unter http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/ veröffentlicht.

bikes-h.MIFAUnterdessen arbeitet MIFA eigenen Aussagen zufolge weiterhin mit Hochdruck an einem Restrukturierungskonzept zur finanziellen und operativen Sanierung. Das von Ernst & Young zu erstellende Sanierungsgutachten, auf dessen Basis weitere Maßnahmen zur künftigen Ausrichtung des operativen Geschäfts getroffen werden sollten, wurde bislang noch nicht vorgelegt. Eigentlich sollte es bis Juni präsentiert werden. Abermals sind nun auch wieder die Anleiheinhaber aufgerufen, ihren Sanierungsbeitrag zu leisten. Bei der Versammlung wird damit die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger auf der Agenda stehen. Darüber hinaus steht noch immer die Zustimmung einer Stundung der am 12. August erstmals fälligen Kuponzahlung über 1,875 Mio. EUR sowie der vorübergehende Ausschluss von Kündigungsrechten, die in den Anleihebedingungen fixiert sind, jeweils bis zum 31. Oktober im Raum.

fadc6dc438MIFAIIMIFA betont, dass bei der Präsenzversammlung andere Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit gelten als bei der ersten Abstimmung ohne Versammlung. So gilt für die Beschlussfassung über die Bestellung des gemeinsamen Vertreters kein Beschlussfähigkeits-Quorum. Für die Beschlussfassung über die Er- und Bevollmächtigung des Anleihevertreters, der Stundung und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zuzustimmen, ist dagegen die gesetzliche Mindestpräsenzquote von 25% des ausstehenden Anleihekapitals erforderlich. Der Beschluss bedarf dann zu seiner Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75% der teilnehmenden Stimmrechte (§ 5 Abs. IV S. 2 SchVG). Informationen zum Fortgang des Sanierungsverfahrens und der Abstimmungen der Anleihegläubiger sowie alle zur Abstimmung benötigten Dokumente sind ebenfalls auf der IR-Seite von MIFA hinterlegt.

MIFAAm Freitag gab dann auch Feri EuroRating bekannt, den zuletzt auf „CC“ abgestraften MIFA-Bond mit sofortiger Wirkung das Emissionsrating zu entziehen. Begründet wurde die Maßnahme mit der nur unzureichenden Informationspolitik von MIFA, auf deren Grundlage eine angemessene Bonitätsbewertung derzeit nicht möglich erscheint (zur Feri-Mitteilung).

Lesen Sie die jüngsten Entwicklungen noch einmal im BondGuide-Rückblick …

Der im Frankfurter Entry Standard für Anleihen umlaufende MIFA-Bond (2013/18) pendelt derzeit um 24,80%, während die im Prime Standard gelistete MIFA-Aktie zuletzt bei 1,94 EUR deutlich in die Pedale trat.

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