KFM Deutsche Mittelstand: Sondertelegramm zum aktuellen Stand des GEWA-Verfahrens

KFM Deutsche Mittelstand: Sondertelegramm zum aktuellen Stand des GEWA-Verfahrens
Foto @ GEWA 5 to 1 GmbH & Co KG

2) Zustimmung zur Verwertungsvereinbarung zwischen der Rödl Treuhand Hamburg GmbH und Herrn Bananyarli
Die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft empfiehlt der Verwertungsvereinbarung zuzustimmen, da es sich um eine angemessene und übliche Vergütung handelt mit der alle Verfahrenskosten, die im Zusammenhang mit der Insolvenz stehen, gedeckt sind.

Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS wird der Verwertungsvereinbarung zustimmen. Die Verwertungsvereinbarung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bananyarli entspricht den üblichen Verwertungsvereinbarungen in Fällen, in denen keine verwertbare freie Masse vorliegt. Das Vermögen der Gesellschaft ist zu nahe 100% in der Immobilie gebunden. Die Immobilie dient indessen als Sicherheit für die Anleihegläubiger. Freie Masse, aus welcher der Insolvenzverwalter vergütet werden könnte, besteht nicht. Deswegen benötigt man eine solche Verwertungsvereinbarung. Die Verwertungsvereinbarung halten wir für angemessen.

KFM Deutsche Mittelstand: Sondertelegramm zum aktuellen Stand des GEWA-VerfahrensWie mzs Rechtsanwälte in einem aktuellen Schreiben berichtet, sollte der vom vorläufigen Insolvenzverwalter beauftragte Baugutachter sein Gutachten – wenn nichts Unvorhergesehenes festgestellt wird – voraussichtlich noch diesen Monat vorlegen.

Dieses Gutachten ist die Grundlage für den Abschluss der Verhandlungen über die Verwertung der Immobilie. Dieses Gutachten kann möglicherweise auch in der Zukunft herangezogen werden, um Durchgriffsrechte zu Gunsten der Anleihegläubiger durchzusetzen.

Die beiden interessierten Investoren für den GEWA-Wohnturm und das Hotel arbeiten gemeinsam mit Herrn Bananyarli zielorientiert an einer Lösung. Für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen sind das unabhängige Gutachten des Baugutachters sowie ein Wechsel des Gläubigervertreters zwingend notwendig.

Auf dieser Grundlage kann nach Einschätzung der KFM Deutsche Mittelstand AG seriös mit den beiden interessierten Investoren weiterverhandelt und schlussendlich auch eine gute Lösung gefunden werden.

Wir werden Sie selbstverständlich über die Fortschritte weiter informieren. Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Punkten der Abstimmung haben oder sich wie der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS vertreten lassen, finden Sie unter www.gewa-anleihegläubiger.de die Kontaktdaten der mzs Rechtsanwälte.

Wir werden Sie über den Verlauf der Entwicklung mit Hilfe eines weiteren KFM-Sondertelegramms informiert halten.

Ihr Betreuungsteam der
KFM Deutsche Mittelstand AG

Das neue jährliche BondGuide Nachschlagewerk ‘Anleihen 2017′ ist da – hier der Link zum e-Magazin / Download! Für Interessierte stellen wir außerdem weiterhin die Vorjahres-Ausgabe Anleihen 2016′ als e-Magazin / Download zur Verfügung.

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