KFM Deutsche Mittelstand: Sondertelegramm zum aktuellen Stand des GEWA-Verfahrens

KFM Deutsche Mittelstand: Sondertelegramm zum aktuellen Stand des GEWA-Verfahrens
Foto @ GEWA 5 to 1 GmbH & Co KG

wie im KFM-Sonder-Telegramm vom 20. April 2017 versprochen möchten wir Sie mit einem weiteren KFM-Sonder-Telegramm über den aktuellen Stand bei der GEWA-Anleihe informieren.

Die für den 25.04.2017 einberufene Gläubigerversammlung in Fellbach lief wie in unserem KFM-Sonder-Telegramm vom 20.04.2017 prognostiziert als reine Informationsveranstaltung ohne Beschlussfassungen ab.

Seither wurde von den Beteiligten weiter über die Fortführung des GEWA-Towers verhandelt und es ist nun eine Abstimmung ohne Versammlung in der Zeit vom 26. bis 28. Juli 2017 vorgesehen.

Sollten an der Abstimmung im schriftlichen Verfahren nicht genügend Gläubiger teilnehmen (z.B. weil nicht genügend Sperrbescheinigungen vorliegen), sieht das Gesetz vor, dass unmittelbar im Anschluss eine Ersatzversammlung abgehalten werden kann. Diese ist dann beschlussfähig, ohne dass es auf die Präsenz (= anwesendes oder vertretenes Kapital) ankommt.

KFM Deutsche Mittelstand: Sondertelegramm zum aktuellen Stand des GEWA-VerfahrensFür die Teilnahme an der Abstimmung benötigen Anleihegläubiger der GEWA-Anleihe eine Sperrbescheinigung ihrer depotführenden Bank. Diese bestätigt, dass der jeweilige Anleihegläubiger seine Anleihen bis zum Ablauf der Ersatzverhandlung (4. August 2017, 24 Uhr) nicht verkaufen kann.

Anleihegläubiger haben die Möglichkeit, selbst an der Abstimmung teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen. Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS lässt sich bei der Abstimmung weiterhin durch mzs Rechtsanwälte vertreten.

Bei den Punkten, die zur Abstimmung anstehen, wird der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS – vertreten durch mzs Rechtsanwälte – wie folgt abstimmen:

1a) Neuwahl des Anleihegläubigervertreters
Sofern von einer Mehrheit der Anleihegläubiger gewünscht, stellt die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft ihr Amt als Anleihegläubigervertreter zur Disposition – Herr Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen stellt sich als neuer Anleihegläubigervertreter zur Wahl.

KFM Deutsche Mittelstand: Sondertelegramm zum aktuellen Stand des GEWA-VerfahrensDer Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS wird für Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen als neuen Gläubigervertreter stimmen. Durch die Wahl eines unabhängigen Vertreters wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte durch die Vertretung mehrerer verschiedener Parteien (wie aktuell bei der Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft, die gleichzeitig die Interessen der Anleihegläubiger und der Wohnungseigentümer vertritt) bestehen.

1b) Vertrag über die Vergütung des Amtes des neuen Vertreters der Anleihegläubiger – geknüpft an Beschlusspunkt 1a (zusammen ergeben diese Punkt 1 auf dem Abstimmungsbogen)
Dieser Beschlusspunkt steht im Zusammenhang mit dem Beschlusspunkt 1a, daher werden beide Punkte gesammelt als Punkt 1 auf dem Abstimmungsbogen dargestellt und sind nicht einzeln abstimmbar.

Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS wird dem Vertrag zustimmen – nach Einschätzung der KFM Deutsche Mittelstand AG ist diese Vergütungsvereinbarung wichtig, um unabhängig vertreten zu sein und auch die möglichen Durchgriffsrechte der Anleihegläubiger gegen Beteiligte zu sichern.