Interview mit Dr. Andreas Spiegel, Karlie Group: „Lieber schon jetzt und ohne Zeitdruck die Refinanzierung angehen“

Interview mit Dr. Andreas Spiegel, Karlie Group GmbH, zum Aufruf zur Anleihegläubiger-Versammlung Anfang Mai, Kommunikation mit dem Kapitalmarkt und was Anleger jetzt tun sollten.

BondGuide: Karlie möchte eine AGV ansetzen. Was werden die Tagesordnungspunkte sein, in Ihren eigenen Worten zusammengefasst?
Spiegel: Das ist richtig: Wir möchten die Anleihebedingungen der Karlie-Anleihe 2013/18 ändern lassen. Es gibt drei Tagesordnungspunkte: Der wesentlichste ist die Verlängerung der Anleihelaufzeit um drei Jahre. Dies ist die Zeit, die wir brauchen, um für die Tilgung der Anleihe zum Nominalwert Cash aufzubauen.

BondGuide: …das heißt indirekt auch, dass Sie nicht mit einer anderweitigen Refinanzierungsmöglichkeit planen?
Spiegel: …vorsichtshalber nicht. Wir müssen es also aus eigener Kraft schaffen – dazu die drei zusätzlichen Jahre. TOP 2 ist, den Kupon um 1,75 Punkte zu reduzieren. Dies ist einerseits kein zu großes Zugeständnis, das wir Investoren abverlangen, andererseits verschafft diese moderate Reduzierung des Zinssatzes Karlie aber doch gewissen operativen Spielraum. Die uns von den Banken und Gesellschaftern bereitgestellte Liquidität ist knapp bemessen. Und schließlich als TOP 3 eine zusätzliche Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis 2022, falls sich die Erholung der Karlie Group etwas verzögern sollte. 

Karlie Group GmbH plant Änderung der Anleihebedingungen

BondGuide: Sozusagen ein Pufferjahr?
Spiegel: Exakt. Nach heutigem Stand und bestem Wissen gehen wir davon aus, dass ein weiteres zusätzliches Jahr dann aber auf jeden Fall ausreichen sollte, um die Anleihe zu bedienen – und für den Fall, dass wir dieses Jahr 2022 benötigen, bieten wir den Anleihegläubigern eine Zinsaufholung für alle Jahre an.

BondGuide: Schätzen Sie, dass es im ersten Anlauf klappt, kennen Sie Ihre Anteilseigner einigermaßen?
Spiegel: Ja, ich halte das für möglich. Gut 10 Mio. EUR stehen aus, davon sind rund 1/3 in Händen von unserem Gesellschafter Perusa. Diese Anteile sind allerdings nicht stimmberechtigt, können also dem Quorum nicht zugerechnet werden. Wir haben überschlagen, dass wir vom Rest grob die Hälfte direkt zurechnen und identifizieren können.

Fortsetzung nächste Seite