EILMELDUNG: Singulus winkt ab für erste Anleihegläubiger-Versammlung am Montag – zu geringe Voranmeldequote, nächste AGV wahrscheinlich am 15. Februar

SINGULUS TECHNOLOGIES meldet Maßnahme gemäß § 8 der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen DE000A2AA5H5/WKN A2AA5H

Spezialmaschinenbauer Singulus sieht keine Chance auf 50% Abstimmungsquorum zu kommen. Die Beschlussunfähigkeit am Montag werde damit antizipiert. Singulus lädt parallel gleich zur 2ten AGV vier Wochen später, dann nämlich reichen 25% Quorum.

Singulus wies noch am Wochenende vor der AGV am Montag darauf hin, dass die Anleihegläubiger für die Anleihegläubigerversammlung am kommenden Montag, den 18. Januar, erst 16,6% der ausstehenden Teilschuldverschreibungen angemeldet haben und diese daher voraussichtlich nicht beschlussfähig sein werde.

Nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit werde die Versammlung am Montag rasch geschlossen – lediglich das Konzept der bilanziellen Restrukturierung werde von CFO Markus Ereth dargelegt.

Die nächste AGV, zweiter Versuch, dann mit 25% Quorum (ggü. 50% bei der ersten AGV) dürfte gleich am 15. Februar stattfinden. Singulus versucht zudem, die vorläufigen Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2015 noch vor dem 15. Februar zu veröffentlichen. Auch für die ersten beiden AGVs im Oktober war Singulus so verfahren und hatte rechtzeitig wenigstens die Rahmendaten des letzten Quartals, mithin den aktuellen Stand, veröffentlichen können.

singulus jan 2016

Singulus hatte vor Kurzem zum Debt-to-Equity-Swap (Tausch von Fremd- gegen Eigenkapital) aufgerufen. Zur Zustimmung werden sowohl die Anleihegläubiger abstimmen müssen als auch die Aktionäre. Ersteren würde nach einem Tausch (Swap) ein Großteil an Singulus gehören, letztere müssen ihrer massiven Verwässerung zustimmen.

Angesichts von Kursen von unter 30 Cent pro Aktie und 20% pro Singulus-Anleihe dürften die Alternativen allen Beteiligten ohnehin deutlich genug sein.