Exklusivinterview mit den drei Vorständen von KTG Energie: „Ein Kaufinteressent wird sein Vorhaben am bisherigen Insolvenzplan messen lassen müssen“

KTG Energie AG: Sanierung erfolgreich beendet - Landgericht Neuruppin verwirft Beschwerde gegen den Insolvenzplan als unzulässig

BondGuide: Kurz formuliert: Mindestens die Quote des vorgelegten Insolvenzplans oder besser.
Bieg:
Genau.

BondGuide: Rein rechtlich: Welche Quote muss wann mit welcher Mehrheit darüber abstimmen?
Hölzle
: Das Amtsgericht hat den 3. Februar 2017 für die Abstimmung über den Insolvenzplan angesetzt. Der Plan gilt als angenommen, wenn alle Gläubigergruppen zustimmen, dies sind fünf an der Zahl. Eine Gruppe muss Kopf- wie auch Summen-mehrheitlich zustimmen, die sogenannte doppelte qualifizierte Mehrheit.

BondGuide: Puh, das klingt nicht unkompliziert.
Hölzle:
Ja, allerdings kann das Gericht eine Nicht-Zustimmung einer Gruppe überstimmen, wenn die Mehrheit der Gruppen zugestimmt hat und wiederum die Gruppenmitglieder der nicht zustimmenden Gruppe nicht schlechter abschneiden als im Alternativfall, z.B. einer Liquidation.

BondGuide: Abermals umgangssprachlich formuliert: Wenn es im Allgemeininteresse wäre, können einzelne Köpfe oder sogar ein oder zwei Gruppen überstimmt werden – bzw. müssen es im Gesamtinteresse.
Hölzle:
Das ist richtig. Wenn das Gesamtvollzugsinteresse höher wiegt als die Interessen einzelner Gruppen, dann muss überstimmt werden, sofern gegenüber der Alternative niemand schlechter gestellt würde.

Bieg links Hölzle rechts GÖRG

Dr. Bieg (l.), Dr. Hölzle, jeweils CIO

BondGuide: Gibt es entsprechende Großinvestoren bei KTG Energie, die bereits identifiziert und in den Restrukturierungsprozess eingebunden werden konnten?
Bieg:
Ja, wir konnten drei oder vier größere Adressen identifizieren und in die Gespräche einbinden. Wir schließen zwar nicht aus, dass wir sie gewinnen konnten, rechnen aber durchaus auch mit Widerstand – was normal ist, wenn viele unterschiedliche Interessen Berücksichtigung finden wollen.

BondGuide: Was passiert mit den Arbeitnehmern im Falle der Zustimmung/Ablehnung des Insolvenzplans?
Heck: Im Falle einer Zustimmung zum Insolvenzplan wird die Gesellschaft fortgeführt und die Arbeitsplätze, so die Absicht der Planinvestoren, bleiben erhalten. Im Falle der Ablehnung des Insolvenzplans mit der Folge einer möglichen Zerschlagung der KTG Energie wird ein Erhalt der Arbeitsplätze kaum möglich sein.

Christian Heck offiziell

…und COO Christian Heck

BondGuide: Meine Herren, dann zunächst viel Erfolg für Anfang Februar.

Interview: Falko Bozicevic

Fotos: @KTG Energie

Kurse- und Chartverlauf genannter KMU-Anleihen finden Sie hier. Zum BondGuide Musterdepot geht’s hier.

Schon das jährliche BondGuide Nachschlagewerk ‘Anleihen 2016′ heruntergeladen oder bestellt? – hier der Link zum e-Magazin / Download

! Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf 
Twitter@bondguide !