eno energy trotzt Wind & Wetter und strebt erneut eine Anleiheverlängerung an – Bondinhaber müssen aktuelle Situation genau bewerten

Foto @ eno energy GmbH

Nach der Vorstellung des neuen Finanzierungskonzepts macht eno energy ordentlich Dampf und lädt die Inhaber der umlaufenden 7,375%-Schuldverschreibung in zwei Wochen zu einer 2ten Anleihegläubigerversammlung (AGV). Auf der Abstimmungsagenda steht erneut die Verlängerung der Anleihelaufzeit – laut eno aus Wachstumsgründen und nicht wegen einer Restrukturierung.

Es sollte schnell gehen und so lädt das Windenergieunternehmen seine Anleihegläubiger schon für den 25. Februar zu einer 2ten AGV ins Ostseebad Rerik (Mecklenburg-Vorpommern) ein.

Bei dem Treffen sollen Bondholder erneut einer Verlängerung der regulär am 30. Juni auslaufenden Anleihe (2011/16) um weitere drei Jahre bis zum 30. Juni 2019 bei gleichbleibendem Kupon zustimmen. Da es sich um die zweite Abstimmung handelt, gelten geringere Anforderungen an die Beschlussfähigkeit.

Die geplante Anleiheverlängerung sei ein wesentlicher Teil „des nachhaltigen und auf Wachstum ausgerichteten neuen Finanzierungskonzeptes, begründet eno das Vorhaben. Dieses Konzept ermögliche es der Unternehmensgruppe, die laut eigenen Angaben seit ihrer Gründung „durchweg positive Jahresergebnisse und eine steigende Gesamtleistung“ verzeichnet, u.a. durch Erhöhung der Produktionsmenge an Windenergieanlagen, die Umsetzung größerer Windparkprojekte auch außerhalb Deutschlands sowie einer zunehmenden Vertikalisierung der Wertschöpfungskette insgesamt weiter zu expandieren – und ohne die weitere Unterstützung der Bondinhaber wäre die Umsetzung von Finanzierungskonzept und Wachstumsplänen so jedenfalls nicht umsetzbar.

e.n.o Windpark Plauerhagen bei Plau am See

Wird der Verlängerung nicht zugestimmt und kann eno die Refinanzierung nicht anderweitig schultern, steht eno’s Banken ein Kündigungsrecht ihres Kreditvertrages zu. Sodann müsste auch damit gerechnet werden, dass eno die Schließung einer etwaigen Finanzierungslücke nicht gelingt und dadurch die Anleihe nicht termingerecht, nicht vollständig oder gar nicht getilgt werden kann.

eno energy

Fest steht, die Anleihe ist faktisch ein Kredit mit festem Tilgungstermin, den es einzuhalten gilt. Folglich wird vom Emittenten erwartet, dass er sich frühzeitig um die anstehende Refinanzierung bemüht bzw. eine solche in seinen strategischen Planungen berücksichtigt. eno wird daher für sein neuerliches Begehren handfeste Gründe vorweisen bzw. sich transparent gegenüber seinen Bondinhabern erklären müssen.

Fazit
eno strebt erneut die Verlängerung seiner Anleihe an. Dabei gibt sich die Windenergiefirma vor der zweiten AGV kommunikationstechnisch durchaus wesentlich mehr Mühe als beim ersten Versuch – dieser scheiterte im September 2015 am Gläubigerwillen und einer nicht weniger überzeugenden Begründung von eno. Die auf der Internetseite unter der Rubrik 2. Abstimmung mit Versammlung hinterlegten Dokumente, Informationen sowie die Einladung zur AGV mit wesentlichen Fakten und Geschäftszahlen stehen öffentlich zur Verfügung, also machen Sie bitte Gebrauch davon.

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Fotos: eno energy