eno energy: Geplante Aussetzung der Anleiherefinanzierung sorgt für dicke Luft unter Gläubigern …und Flaute beim Wind-Bond

enos-Refinanzierungsplan sorgt für dicke Luft unter
Bondholdern! Foto: © Fotolia/#16687473/Friedberg

Das Windenergieunternehmen gerät wegen seiner Pläne, die im Sommer kommenden Jahres regulär auslaufende Unternehmensanleihe kurzerhand um drei Jahre zu verlängern, zunehmend in Bedrängnis. Verschiedene Gläubigervertreter lehnen den Gesellschaftsvorschlag einer Laufzeitverlängerung als unbegründet ab.

Die reine Laufzeitverlängerung ohne vermeintlich wirtschaftliche Notwendigkeit ist bspw. aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., die selbst eno-Teilschuldverschreibungen hält, nicht nachvollziehbar. Eine solche Möglichkeit sollte demnach „vor allem notleidenden Unternehmen dazu dienen, sich mit seinen Gläubigern auf eine Sanierung außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens zu vergleichen“, befindet die SdK.

Auch eine rechtfertigende Begründung lieferten die Rostocker laut SdK nicht: In der Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung weist eno darauf hin, in den vergangenen Jahren stets profitabel gewirtschaftet zu haben. Allerdings bestehe laut eno nunmehr die Notwendigkeit, die Wertschöpfungskette zu vertiefen – u.a. über das Projektierungsgeschäft und die Ausweitung der Windkraftanlagenherstellung. Hierfür benötigtes Kapital soll durch die Neuordnung der Unternehmensfinanzierung und somit auch über die Anleiheverlängerung um drei weitere Jahre bei gleichbleibendem Kupon bereitgestellt werden.

Eine wirtschaftliche Notwendigkeit zur finanziellen Sanierung scheint somit nicht gegeben zu sein. Insofern gebe es auch keinen Grund, sich nicht an die Anleihebedingungen und somit an das offizielle Laufzeitende am 30. Juni 2016 zu halten.

Die SdK lehnt die Begründung folglich ab und verweist auf die Einhaltung der Rückzahlung am Laufzeitende: „Eine Anleihe muss grundsätzlich zu dem bei Emission vereinbarten Zeitpunkt zurückgezahlt werden, sofern nicht wichtige, das Unternehmen in seiner Existenz gefährdende Argumente gegen eine fristgerechte Rückzahlung sprechen. Es muss also generell denjenigen Anleiheinhabern, welche zum ursprünglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt aussteigen wollen, auf jeden Fall eine Möglichkeit zum ‘Exit’ zum Nennwert gegeben werden. Alles andere ist aus Sicht der SdK nicht akzeptabel.“

SdK lehnt Laufzeitverlängerung für eno energy – Anleihe abAuch das BOND MAGAZINE lehnt die von eno angestrebte Laufzeitverlängerung der Anleihe ab: „Einen Verstoß gegen die eigenen Anleihebedingungen sollten Anleger nicht hinnehmen, zumal die Gesellschaft nach eigenem Bekunden über ‘alternative bzw. zusätzliche Möglichkeiten’ verfügt, die Finanzmittelausstattung zu verbessern. Die Gesellschaft ist zudem, wenn man den kommunizierten Zahlen Glauben schenkt, deutlich profitabel. Grundsätzlich ist es nicht akzeptabel, dass Anleiheemittenten, denen es angeblich gut geht, ihre Anleihe nicht fristgerecht zurückzahlen.“

Hintergrund
SdK lehnt Laufzeitverlängerung für eno energy – Anleihe abDas Windenergieunternehmen lädt die Inhaber seiner umlaufenden 7,375%-Unternehmensanleihe (2011/16) über zuletzt etwa 10,7 Mio. EUR im Zeitraum vom 4. bis 10. September zu einer virtuellen Gläubigerversammlung. Abgestimmt werden soll über eine Verlängerung des Wind-Bonds, der ursprünglich Ende Juni 2016 endfällig wird.

Ärgerlich ist die bis dato dünne Begründung des Vorhabens gegenüber den Anleihegläubigern, die dadurch einmal mehr den Eindruck gewinnen, dass ihre Interessen als vermeintlich unbedeutende Gläubigergruppe – insbesondere in Relation zu finanzierenden Banken – übergangen werden. Auch scheint diesbezüglich aus Sicht von eno kein Anlass zu bestehen, einen gemeinsamen Anleihevertreter zu bestellen, der die Interessen der Bondholder frühzeitig und gemeinsam am Tisch mit den übrigen Gläubigern vertritt. Aus heutiger Sicht scheint damit ein Votum im Sinne der Rostocker im ersten Anlauf unwahrscheinlich.

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