EILMELDUNG: Singulus abermals am Quorum gescheitert – nächste AGV am 15. Februar

SINGULUS TECHNOLOGIES meldet Maßnahme gemäß § 8 der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen DE000A2AA5H5/WKN A2AA5H

Die erste Singulus-Gläubigerversammlung am 18. Januar war erneut nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Beim 2ten Versuch reichen 25%.

Der Singulus-Vorstand wird deshalb in Kürze alle Inhaber der Anleihe Singulus 2012/17 einladen, an der zweiten Gläubigerversammlung am 15. Februar teilzunehmen und von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Es wird die Möglichkeit bestehen, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen, der entsprechend Ihren ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird.

Die zweite AGV wird in genau vier Wochen im Hilton Frankfurt um 11 Uhr stattfinden. Hier reichen dann 25% Anwesenheitsquote (‚Quorum‘) für eine Beschlussfähigkeit. Änderungen der Anleihebedingungen bedürfen indes trotzdem einer qualifizierten Mehrheit der abstimmenden Gläubiger.

Das Singulus-Sanierungskonzept in Kurzform:

–      Die Schuldverschreibungen werden in Erwerbsrechte auf neue Singulus-Aktien

–      sowie auf neue Schuldverschreibungen über 12 Mio. EUR gewandelt

–      diese Maßnahmen werden einer ao Hauptversammlung am 16. Februar vorgeschlagen

–      die selbst von Singulus gehaltenen Anleihen (über ca. 5 Mio. EUR) werden an einen Investor veräußert

Das Sanierungskonzept sei mit dem gemeinsamen Vertreter der Gläubiger, One Square Advisors, abgestimmt. Auf zwei im Oktober abgehaltenen Anleihegläubiger-Versammlungen hatte Singulus nicht mehr umsetzen können, als einen gemeinsamen Vertreter wählen zu lassen – das notwendige Quorum von 25% für Kapitalmaßnahmen wurde auch in der 2ten AGV weit verfehlt.

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Sowohl die AGV als auch die für Aktienmaßnahmen zustimmungspflichtige Aktionärsversammlung (eine ao HV ist dafür notwendig) werden wieder in Frankfurt stattfinden – Singulus befindet sich in der Nähe in Kahl am Main, ca. 30 km entfernt.

Für jede bisherige Anleihe erhält der Halter entweder ein Anrecht auf Erwerb von 96 neuer Singulus-Aktien oder einen Barausgleich, ferner ein Erwerbsrecht auf entweder zwei neue, besicherte Schuldverschreibungen (Nennwert: 100 EUR) oder einen Barausgleich.

Die neue Anleihe soll ein Volumen von 12 Mio. EUR haben und mit 3% verzinst werden, außerdem erhöhe sich der Rückzahlungsbetrag halbjährlich um 1,5 Prozentpunkte, Laufzeit 5 Jahre, woraus sich maximal 115% ergeben könnten.

Im Gegenzug soll die Gläubigerversammlung u.a. auf Zinsansprüche und Kündigungsrechte derAltanleihe 2012/17, die ja mit 7,75% relativ teuer ist, verzichten. Dafür stehe eine Erhöhung auf 4% Kupon bei der neuen Anleihe noch im Raum.

 

Chart Singulus Dez 2015

Derweil muss Singulus das Grundkapital anpassen, anschließend soll es im Verhältnis 160:1 herabgesetzt werden. Es folgt eine Kapitalerhöhung über die erwähnten neu auszugebenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts derzeitiger Aktionäre – hierbei werden die Altanleihen eingebracht (Debt-to-Equity-Swap).

Bisherige Aktionäre halten im Anschluss an diesen Canossa-Gang dann nur noch 5% an Singulus (!)

Alle genannten Maßnahmen sind hochgradig zustimmungspflichtig, d.h. der Weg durch die Instanzen dürfte kein leichter werden für Singulus. Wenn sich die Umsetzung bis Sommer 2016 zieht (Selbsteinschätzung von Singulus), ist die Frage, ob sich die Cash Burn Rate bis dahin durchhalten lässt: Auf der letzten AGV Ende Oktober sah die CBR nur noch für wenige Monate durchhaltbar aus.

Falko Bozicevic