DF Deutsche Forfait: das OFAC lässt den Forfaitierungsspezialisten vom Haken

Das OFAC lässt die DFAG vom Haken, müssen jetzt
die Stakeholder die Lasten stemmen?
Foto @ DF Deutsche Forfait AG

Aufatmen bei der DF Deutschen Forfait AG: Nach 9 Monaten intensiver Anstrengungen wird der Außenhandelsfinanzierer von der OFAC-Sanktionsliste gestrichen. Das Delisting war mühsam und kostete vor allem eine Menge Geld – ein umfassendes Restrukturierungskonzept soll es nun richten. Neben den Anteilseignern werden dabei auch die Bondholder ihren Beitrag leisten müssen.

Es scheint geschafft – zumindest vorerst! Wie die DFAG vergangenen Freitag mitteilte, wurde die Gesellschaft ohne Strafzahlung von der Sanktionsliste der US-Finanzbehörde Office of Foreign Assets Control (OFAC) gestrichen. Im Februar 2014 hatte das OFAC die Gesellschaft wegen angeblicher Verstöße gegen Iran-Sanktionen auf die „Blacklist“ gesetzt, wodurch Geschäfte in US-Dollar bzw. mit US-amerikanischen Handelspartnern faktisch unmöglich wurden. Durch die nun erfolgte Streichung sieht sich die Gesellschaft in ihrer Auffassung bestätigt, keine Verstöße gegen US-Sanktionsrecht begangen zu haben. Die Entfernung von der Sanktionsliste sei allerdings an Auflagen gebunden: So liegt dem Delisting eine Vereinbarung („Terms Of Removal“) zwischen der Behörde und der DFAG zugrunde, in der sich die Kölner zur Erfüllung bestimmter Garantien und die Einhaltung von Auflagen verpflichten.

Die DF Deutsche Forfait startet mit stabiler Nachfrage ins neue Geschäftsjahr. Quelle: DF Deutsche Forfait AG„Wir sind sehr erleichtert, dass es uns gelungen ist, in einer Rekordzeit von 249 Tagen (durchschnittliche Verweildauer auf der OFAC-Liste beträgt 850 Tage) von der SDN list entfernt zu werden. Wir danken allen, die uns dabei unterstützt haben und sind fest davon überzeugt, die Terms of Removal vollumfänglich erfüllen zu können. Jetzt gilt es, die Gesellschaft schnellstmöglich wieder operativ handlungsfähig zu machen“, zeigte sich DFAG-CFO Frank Hock erleichtert über den Ausgang des Verfahrens.

Nach der Streichung darf die DFAG eigenen Angaben zufolge wieder im vollen Umfang Geschäfte in US-Dollar tätigen. „Die große Mehrzahl unserer internationalen Geschäftspartner hat uns ihr Vertrauen ausgesprochen und signalisiert, wieder Geschäfte mit uns abzuwickeln. Auch während der Notierung auf der SDN list haben wir kontinuierlich Geschäftsanfragen erhalten, die wir aufgrund des Listings nicht umsetzen konnten. Dies bestätigt, dass unser Markt und Geschäftsmodell intakt sind“, versichert DFAG-Vorstandsmitglied Martina Attawar. Inwieweit es allerdings gelingen wird, ehemalige Geschäftspartner tatsächlich wieder einzubinden bzw. aufgrund des Reputationsschadens neue Kunden zu akquirieren, bleibt erstmal abzuwarten.

Fest steht, das 249-tägige OFAC-Blacklisting hinterließ aufgrund der massiven Einschränkungen im operativen Geschäft tiefe Narben im Zahlenwerk des Forfaitierungsspezialisten. Die Gesellschaft war in den vergangenen Monaten operativ kaum noch handlungsfähig und zehrte in erster Linie an ihren Liquiditätsreserven. Zuletzt berichtete die DFAG, in den ersten neun Monaten 2014 einen Konzernverlust von rund 9 Mio. EUR eingefahren zu haben. In der Folge schmolz das Eigenkapital der AG auf nur noch 2,2 Mio. EUR (30. September 2014). Zur Höhe des Konzern-EKs machte die Gesellschaft keine Angaben, da dies eigenen Aussagen zufolge von den endgültigen Konzernzahlen 2013 abhängig sei, die noch Gegenstand einer Nachtragsprüfung wären (BondGuide berichtete). Auch das Schlussquartal werde keineswegs rosig ausfallen: „Auch im vierten Quartal wird mit weiteren Verlusten gerechnet, da der Wiederaufbau des Geschäftsvolumens auch nach Streichung von der Sanktionsliste noch einige Monate dauern wird.“

content_produkteundloesungen_tradefinancefonds_1100px_optInfolgedessen wird der Vorstand kurzfristig ein Konzept zur „vollständigen Wiederherstellung der operativen Handlungsfähigkeit der Gesellschaft“ vorlegen, das auch verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und zur Sicherung der Fremdkapitalfinanzierung beinhalten soll. Selbst wenn diesbezüglich schon erste Gespräche mit potenziellen Investoren und finanzierenden Banken geführt wurden, werden die Inhaber der ausstehenden 7,875%-Unternehmensanleihe (2013/20) über 30 Mio. EUR nicht umhin kommen, auch einen Sanierungsbeitrag zu leisten – möglicherweise in Form eines Schuldenschnitts. Immerhin sind sie neben den kreditgebenden Banken die mit Abstand größte Gläubigergruppe in der DFAG-Bilanz. Unterdessen reagierte auch die Ratingagentur Scope, die die DFAG im Verlauf des OFAC-Verfahrens zwei Mal auf zuletzt CCC herabstufte, mit der Ankündigung, die aktuell noch gültige Bonitätseinschätzung von der Entwicklung in den kommenden Wochen abhängig zu machen.

DFAGneuWährend die DFAG-Aktie kaum auf die Nachricht vom erfolgreichen OFAC-Delisting reagierte – auch die Anteilseigner müssen einen herben „Sanierungsbeitrag“ befürchten –, wertete die im Frankfurter Entry Standard für Anleihen begebene Schuldverschreibung rasch von knapp unter 40% auf inzwischen wieder 54% auf. Allerdings dürften die Bondholder jetzt erstmal stillhalten und weitere größere Kursbewegungen bis zur Vorstellung des beabsichtigten Sanierungskonzepts ausbleiben.

Lesen Sie die Ereignisse rund um das OFAC-Blacklisting der DFAG noch einmal im BondGuide-Rückblick.

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